So funktioniert ein Schuldnertausch
Bei einem Schuldnertausch übernimmt ein neuer Kreditnehmer die Verbindlichkeiten des bisherigen Schuldners. Er tritt in den Darlehensvertrag ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten des bisherigen Kreditnehmers, der in diesem Zusammenhang aus der Haftung entlassen wird. Dies wird auch als Kreditübernahme oder Schuldnerwechsel bezeichnet.
Warum erfolgt ein Schuldnerwechsel?
Es gibt verschiedene Szenarien für die Übernahme eines Kredits:
- Denkbar ist der Schuldnertausch bei einem Autoverkauf: Der Käufer tritt in den Kreditvertrag des Verkäufers ein und zahlt so einen Teil des Kaufpreises.
- Bestehen beim Schuldner eines Immobiliendarlehens Zahlungsschwierigkeiten und droht die Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie, kann ein Dritter den Hauskredit übernehmen, um die Vollstreckung abzuwenden.
- Trennt sich ein Paar, übernimmt einer der Partner bei der Scheidung die bestehenden Kreditverbindlichkeiten oder ein neuer Partner tritt in den Kreditvertrag ein.
Die Gründe für den Schuldnertausch sind immer individuell. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall die Zustimmung des Kreditgebers. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet, in den Kreditnehmerwechsel einzuwilligen.
Welche Voraussetzungen gibt es für einen Schuldnertausch?
Banken behandeln den Schuldnerwechsel wie eine neue Kreditbeantragung und prüfen die Kreditwürdigkeit des neuen Schuldners. Wichtig ist, dass der neue Kreditnehmer seine monatlichen Verpflichtungen voraussichtlich problemlos bewältigen kann. Dazu ist ein ausreichendes regelmäßiges Einkommen nachzuweisen. In der Regel erwarten Banken ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Die genauen Voraussetzungen teilen Banken bei Beantragung des Schuldnertauschs mit.
Wie ist der Ablauf bei einem Schuldnerwechsel?
Die Übernahme eines Kredits setzt sich aus verschiedenen Schritten zusammen:
- Die Bank erklärt sich nach umfassender Prüfung mit dem Schuldnertausch einverstanden.
- Der neue Schuldner tritt in den Kreditvertrag ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.
- Die Bank entlässt den bisherigen Schuldner mit schuldbefreiender Wirkung aus dem Kreditvertrag.
Geht es um einen Schuldnertausch im Rahmen einer Baufinanzierung, erwirbt der Käufer die Immobilie und übernimmt die bestehenden grundbuchlichen Verpflichtungen des Verkäufers. Auch hier gilt: Ohne Zustimmung der Bank ist die Kreditübernahme nicht möglich.
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