Ein zersplittertes Fenster, greift die Glasversicherung?

Ist eine Glasversicherung unbedingt nötig?

Man kann so gut wie alles versichern – darunter auch Verglasungen am und im Haus. Zwar kosten derartige Glasversicherungen nicht viel, doch sollten Sie vorab genau prüfen, ob sich die Zusatzversicherung in Ihrem Fall lohnt. Was die Glasversicherung alles abdeckt, wann sie leistet und ob sie wirklich sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was übernimmt die Glasversicherung und was nicht?

Die Glasversicherung wird meist als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten und deckt Schäden an allen möglichen Gläsern im Haushalt ab. So zahlt die Versicherung etwa dann, wenn Ihre Kinder beim Spielen aus Versehen den teuren Standspiegel umgerannt haben und dieser dabei zu Bruch gegangen ist.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Versicherung nur dann aufkommt, wenn das Glas auch wirklich vollständig zu Bruch gegangen ist. Kratzer sowie kleinere Absplitterungen werden nicht übernommen. Auch wenn das Glas sich nach einiger Zeit trüb verfärbt, fällt dies unter reguläre Abnutzung, weshalb die Versicherung nicht zahlt. Die Versicherung kommt auch dann nicht auf, wenn der Schaden nicht direkt mit dem Glas zu tun hat: Sind etwa die Fensteraufhängung oder der Schließmechanismus defekt, können Sie dies nicht Ihrer Glasversicherung melden.

Die Glasversicherung zahlt auch dann nicht, wenn eigentlich eine andere Versicherung für die Regulierung des Schadens zuständig wäre. So werden Schäden durch Feuer oder Sturm etwa meist von der Wohngebäude- oder Hausratversicherung übernommen. Auch wenn Sie diese Versicherungen nicht abgeschlossen haben, kann die Glasversicherung die Übernahme des Schadens verweigern.

Die Glasbruchversicherung umfasst in der Regel:

  • Fenster
  • Türen
  • Glasdächer
  • Schranktüren aus Glas
  • Glasbilderrahmen
  • Spiegel
  • Glaskeramik-Kochflächen
  • Duschkabinen
  • Glasmöbel
  • Vitrinen
  • Aquarien, Terrarien

Nicht gedeckt sind hingegen:

  • Vasen und andere Hohlgläser
  • Trinkgläser
  • Lampenschirme
  • Brillengläser und andere optische Gläser
  • Bildschirme, Monitore, Displays
  • Photovoltaik-Anlagen

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Schadenbeispiel: Was übernimmt die Glasversicherung und was Hausrat und Co?

Die Glasversicherung überschneidet sich mit zahlreichen anderen Versicherungen, darunter Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung und Hausrat. Bevor Sie eine Glasversicherung abschließen, sollten Sie sich zunächst damit auseinandersetzen, wann welche Versicherung zahlt. So bekommen Sie ein Gefühl dafür, wie gut Ihr Versicherungsschutz bereits ist und ob der Zusatzbaustein „Glas“ wirklich nötig ist.

  • Beispiel Hausrat: Die Hausratversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung ab und kommt bei Schäden infolge von Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl und anderen äußeren Einflüssen auf. Wird bei Ihnen etwa eingebrochen und zerstören die Einbrecher eine teure Glasvitrine, dann wenden Sie sich am besten an Ihre Hausratversicherung.
  • Beispiel Haftpflicht: Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden am Eigentum anderer ab. Haben Sie beispielsweise Freunde zu einem Kochabend eingeladen und lässt einer Ihrer Freunde den schweren Gusseisentopf auf das Cerankochfeld fallen, dann übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens.
  • Beispiel Wohngebäudeversicherung: Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an allen fest verbauten Elementen einer Immobilie ab und kommt unter anderem bei Sturm, Feuer und Schäden durch Leitungswasser auf. Hagelt es etwa so stark, dass die Glasfronten an Ihrem Wintergarten zu Bruch gehen, dann zahlt die Wohngebäudeversicherung.
  • Beispiel Glasversicherung: Die Glasbruchversicherung kommt in der Regel für Glasschäden auf, die nicht von den anderen drei Versicherungen gedeckt sind. Wollen Sie Ihr Wohnzimmer etwa ein wenig umgestalten und stoßen Sie dabei versehentlich einen Glasschrank um, zahlt die Glasversicherung.

Vorsicht: Sogenannte Elementarschäden – also Schäden, die etwa auf eine Überschwemmung oder eine Lawine zurückzuführen sind – werden von keiner der genannten Versicherungen reguliert. Leben Sie in einer Region, in der das Risiko für derartige Schäden hoch ist, sollten Sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen.

Wofür zahlt die Glasversicherung?

Haben Sie einen Glasschaden und ist dieser im Umfang Ihrer Glasversicherungspolice gedeckt, dann übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur und Austausch. Zudem zahlt die Versicherung in aller Regel auch anfallende Kosten für eine Notverglasung, die Aufräumarbeiten sowie die Entsorgung.

Darüber hinausgehende Kosten können Sie zusätzlich absichern lassen, jedoch steigt dann auch Ihr Versicherungsbeitrag. So können Sie etwa gegen einen Aufpreis auch die Kosten für eine Gerüstanbringung oder für den Ersatz von Schriften und Verzierungen auf dem Glas decken lassen.

Was kostet eine Glasversicherung?

Die Kosten für eine Glasversicherung können je nach Anbieter, Deckungsumfang und Wert der versicherten Gegenstände variieren. Auch die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung spielt natürlich eine Rolle. In der Regel bewegt sich der Jahresbeitrag im mittleren zweistelligen Bereich. Allzu teuer ist die Versicherung damit nicht.

Es ist dennoch ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und genau auf die enthaltenen Leistungen zu achten. Manche Versicherungen bieten auch Paketlösungen an, bei denen die Glasversicherung zusammen mit anderen Versicherungsarten – etwa einer Hausrat- oder einer Wohngebäudeversicherung – zu einem günstigeren Gesamtpreis abgeschlossen werden kann.

Kann ich die Kosten für die Glasversicherung von der Steuer absetzen?

Vermieter können die Kosten für die Glasversicherung von der Steuer absetzen. Darüber hinaus zählt die Versicherung zu den umlagefähigen Nebenkosten, weshalb Sie als Vermieter diese auf den Mieter umlegen dürfen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Umlage vorab per Mietvertrag vereinbart wurde.

Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie sowie Mieter können die Kosten für die Glasversicherung hingegen nicht steuerlich geltend machen.

Für wen lohnt sich eine Glasversicherung?

Ob sich eine Glasversicherung für Sie lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie ist es wichtig, den Wert und die Anzahl der verglasten Elemente im eigenen Haushalt zu berücksichtigen. Besitzen Sie etwa große Glasfronten, einen Wintergarten oder teure Glastüren? Dann kann der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll sein, da die Kosten für Reparaturen oder den Austausch schnell sehr hoch werden können.

Des Weiteren spielt die geografische Lage eine Rolle. In Regionen mit häufigen Stürmen, Hagel oder anderen Naturereignissen, die Glasbruch begünstigen, kann eine Glasversicherung zusätzlichen Schutz bieten. Dasselbe gilt auch, wenn Sie Risikofaktoren wie Kinder oder größere Haustiere im Haushalt haben.

Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie zudem prüfen, ob die Gebäudeversicherung des Vermieters bereits eine Glasversicherung beinhaltet. Manchmal ist dies der Fall, was eine separate Absicherung überflüssig machen könnte.

Fazit: Erst andere Versicherungen prüfen

Eine Glasversicherung kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie teure Glasbauten wie einen Wintergarten oder großflächige Glasfronten besitzen. Nichtsdestotrotz sollten Sie vorab prüfen, welche anderen Versicherungen existieren und inwiefern das Glas bereits darüber abgesichert ist. Wenn Sie dabei Versicherungslücken entdecken und mögliche Glasschäden in Ihrem Zuhause als teuer einschätzen, machen Sie mit einer Glasversicherung nichts falsch. Mit einem Jahresbeitrag im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich müssen Sie hierfür auch nicht allzu tief in die Tasche greifen.

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Bildnachweis: Aleksandar Tasevski / Shutterstock.com

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