Bankbürgschaft: Wenn die Bank zum Bürgen wird
Bei einer regulären Bürgschaft handelt es sich um ein Geschäft zwischen 3 Parteien: dem Schuldner, dem Gläubiger und dem Bürgen. Der Bürge verpflichtet sich dazu, die Schulden zu übernehmen, falls der Schuldner selbst zahlungsunfähig ist. Häufig handelt es sich bei den Bürgen um Eltern oder andere nahe Bekannte und Verwandte. Doch auch die Bank selbst kann im Rahmen einer Bankbürgschaft als Bürge auftreten.
Was ist eine Bankbürgschaft?
Die Bankbürgschaft – auch als Aval, Avalkredit oder Bankaval bezeichnet – ist eine Sonderform der Bürgschaft, bei der die Bank selbst als Bürge eintritt. Das bedeutet: Kann der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, springt das Kreditinstitut ein und begleicht die Schulden. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Eventualverpflichtung: Anders als bei Krediten fließt hier nicht zwangsläufig Geld. Die Bank verpflichtet sich lediglich dazu, im Fall der Fälle den ausstehenden Betrag zu begleichen.
Ziel der Bankbürgschaft ist es, einen Kredit zu vermeiden und so die Liquidität des Schuldners zu wahren. Ein häufiges Einsatzgebiet ist das Mietrecht: Kautionen liegen mittlerweile meist im vierstelligen Bereich und gerade einkommensschwache Mieter können sich diese nicht immer leisten. Mit einem Bürgen an ihrer Seite können die Mieter dem Vermieter dennoch die nötige Sicherheit bieten. Wesentlich weiter verbreitet als die Bankbürgschaft ist jedoch weiterhin die selbstschuldnerische Bürgschaft. Hier tritt eine weitere Privatperson – beispielsweise ein Elternteil – als Bürge ein.
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Bankbürgschaft abschließen: So geht’s!
Wenn Sie an einer Bankbürgschaft interessiert sind, sollte Ihr erster Weg direkt zu Ihrer Hausbank führen. Im Normalfall springt nur diese als Bürge für Sie ein. Sie haben hier – anders als zum Beispiel bei Krediten – also in der Regel nicht die Wahl zwischen zahlreichen verschiedenen Anbietern.
Schildern Sie dem Kreditinstitut daraufhin Ihre Situation und erklären Sie, wofür Sie die Bürgschaft benötigen. Halten Sie hierzu die folgenden Dokumente bereit:
- Gültiger Personalausweis
- Selbstauskunft
- Einkommensnachweise
- Vermögensauskunft (wenn vorhanden)
- SCHUFA-Auskunft
Die Bank wird nach genauer Prüfung Ihres Anliegens entscheiden, ob sie den Bankaval gewährt. Sie erhalten daraufhin ein Angebot und erfahren auch, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Entscheiden Sie sich dafür, das Angebot anzunehmen, erhalten Sie eine Bürgschaftsurkunde, die Sie wiederum dem Gläubiger aushändigen können. Da es sich bei der Bankbürgschaft nicht um einen Kredit, sondern lediglich um ein Zahlungsversprechen handelt, wird kein Geld ausgezahlt. Die Bürgschaftssumme ist erst dann relevant, wenn Sie wirklich zahlungsunfähig sind und die Bank ihrer Verpflichtung als Bürge nachkommen muss.
Was kostet eine Bankbürgschaft?
Selbstverständlich springt die Bank nicht gänzlich ohne Gegenleistung als Bürge ein. Wenn Sie über eine Bankbürgschaft nachdenken, sollten Sie sich immer bewusst machen, dass diese mit regelmäßigen Kosten einhergeht. Die Höhe der Kosten orientiert sich dabei an 2 Faktoren:
- Bonität des Schuldners
- Bürgschaftssumme
Je größer das Risiko für die Bank ist, dass Sie die Schulden am Ende wirklich nicht mehr begleichen können, desto teurer ist die Bürgschaft. Haben Sie beispielsweise bisher keine Schulden gemacht und haben als Berufsanfänger nach abgeschlossener Probezeit schlicht nicht das nötige Kleingeld für eine Mietkaution, wird die Bankbürgschaft eher günstig ausfallen. Immerhin können Sie in diesem Fall einen sicheren Job und eine weiße Weste vorweisen. Beinhaltet Ihre SCHUFA-Auskunft hingegen nicht nur positive Einträge oder ist Ihre Einkommenssituation unsicher, wird es eher teuer.
Grundsätzlich bewegen sich die Kosten für einen Bankaval etwa zwischen 0,8 und 5 Prozent der Bürgschaftssumme. Zur Veranschaulichung: Möchten Sie Ihre Mietkaution von 2.100 Euro mit einer Bankbürgschaft absichern und veranschlagt die Bank aufgrund Ihrer guten Bonität eine Avalprovision von 1,5 Prozent, so müssen Sie 31,50 Euro zahlen. Die Zahlung ist dabei jährlich fällig und es handelt sich hierbei um reine Gebühren: Sie müssen auch dann weiter zahlen, wenn Sie insgesamt bereits mehr als die eigentliche Bürgschaftssumme gezahlt haben.
Wann endet eine Bankbürgschaft?
Eine Bankbürgschaft endet grundsätzlich erst dann, wenn der Bürgschaftszweck entfällt. Bei der Mietkaution wäre dies beispielsweise der Fall, wenn Sie wieder aus der Wohnung ausziehen. Hat Ihr Vermieter keine Ansprüche gegen Sie – würden Sie also eine regulär gezahlte Kaution in voller Höhe zurückerhalten –, muss der Vermieter die Bürgschaftsurkunde an die Bank zurückgeben.
Wenn Sie eine Bankbürgschaft abschließen, binden Sie sich langfristig daran. Das bedeutet, dass Sie auch langfristig zahlen müssen. Sie können die Bankbürgschaft nicht einfach grundlos kündigen oder etwa einen Ersatzbürgen präsentieren.
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Bankbürgschaft: Vor- und Nachteile
Grundsätzlich kann eine Bankbürgschaft eine gute Idee sein, wenn Sie die Aufnahme eines Kredits vermeiden möchten oder wenn Sie schlicht keinen Kredit bekommen würden. Die Bank geht mit einem Aval ein verhältnismäßig geringes Risiko ein, da sie in den meisten Fällen Gebühren verlangen kann, ohne jemals wirklich zahlen zu müssen. Daher liegt die Bürgschaftssumme für Kunden mit geringem Vermögen und schlechter Bonität im Normalfall höher als eine vergleichbare Kreditsumme. Das bedeutet: Wenn Sie Geld für Ihre Mietkaution von 2.100 Euro benötigen, die Bank Ihnen den nötigen Kredit aber verwehrt, kann eine Bürgschaft eine valide Alternative sein.
Nachteilig ist hingegen, dass die Bankbürgschaft ungeahnte Hürden und Hindernisse mit sich bringen kann. So kann die Bank beispielsweise Ihr Dispolimit senken oder künftige Kreditgesuche mit Hinweis auf die bestehende Bürgschaft ablehnen. Auch müssen Sie damit rechnen, dass die Bank weitere Sicherheiten von Ihnen verlangt. Dabei kann es sich etwa um Ihren Lohn handeln: Werden Sie zahlungsunfähig, zahlt die Bank zwar für Sie, zieht aber gleichzeitig einen Teil Ihres Lohns ein.
Und selbstverständlich sollten Sie sich auch den größten Nachteil immer vor Augen führen: Die Bankbürgschaft ist mit laufenden Kosten verbunden. Und da eine Bürgschaft nicht so einfach gekündigt werden kann, können diese Kosten potenziell sehr lange anfallen.
Vorteile der Bankbürgschaft im Überblick
Nachteile der Bankbürgschaft im Überblick
Gibt es Alternativen zur Bankbürgschaft?
Die naheliegendste Alternative zur Bankbürgschaft ist die selbstschuldnerische Bürgschaft. Hier springt statt dem Kreditinstitut eine Privatperson für Sie ein. Der größte Vorteil der Alternative besteht darin, dass Sie und Ihr Bürge die Rahmenkonditionen selbst festlegen können: So kann der Bürge die Bürgschaft auf Wunsch gänzlich kostenlos übernehmen und Sie können die Bürgschaft in vielen Fällen einfach kündigen, wenn Ihre finanzielle Situation sich verbessert hat.
Alternativ können Sie auch über einen Privatkredit nachdenken. Auch hier gehen Sie das Rechtsgeschäft nicht mit einer Bank, sondern mit einer Person Ihrer Wahl ein. Suchen Sie hierzu offen das Gespräch mit Eltern, Großeltern oder anderen Vertrauenspersonen. Unter Umständen sind diese dazu bereit, Ihnen den nötigen Betrag zur Verfügung zu stellen. Auch hier bleiben die Vertragskonditionen Ihnen und Ihrem Kreditgeber selbst überlassen: Mit etwas Glück erhalten Sie das Privatdarlehen sogar zinslos.
Wenn es um die Zahlung einer Mietkaution geht, dann gibt es noch eine weitere Alternative zur Bankbürgschaft: die Mietkautionsversicherung. Diese ist der Bankbürgschaft sehr ähnlich, doch statt eines Kreditinstituts haben Sie hier eine Versicherungsgesellschaft als Bürgen an Ihrer Seite. Der größte Vorteil besteht darin, dass Sie hierbei die Angebote mehrerer Versicherungen miteinander vergleichen können und so die günstigste Versicherung auswählen können.
Fazit: Bankbürgschaft statt Kredit
Wer nicht unbedingt einen Kredit aufnehmen will, kann sich alternativ nach einer Bankbürgschaft umsehen. Hierbei fließt nicht zwangsläufig Geld. Stattdessen erhalten Sie von der Bank lediglich ein Zahlungsversprechen: Sollten Sie Ihre Schulden gegenüber dem Gläubiger nicht selbst begleichen können, springt das Kreditinstitut für Sie ein. Da eine Bürgschaft für die Bank mit einem eher geringen Risiko einhergeht, steht diese Option oft auch einkommensschwachen Bankkunden mit schlechterer Bonität offen. Doch eines sollten Sie vor Vertragsunterzeichnung bedenken: Die Bankbürgschaft geht mit laufenden Kosten einher!
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