Notarkosten – Gebühren für den Immobilienkauf
Der Immobilienerwerb ist nur mit einem notariellen Kaufvertrag möglich. Ohne Einschaltung eines Notars ist der Eigentumsübergang auf den Käufer nicht durchführbar. Für seine Leistungen berechnet der Notar Gebühren, die zu den Kaufnebenkosten gehören. Im folgenden Artikel erfahren Sie unter anderem, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen und ob es Möglichkeiten gibt, Kosten einzusparen.
- Notarkosten – Gebühren für den Immobilienkauf
- Warum ist der Gang zum Notar ein Muss beim Immobilienkauf?
- Wofür fallen Notarkosten an?
- Wie berechnen sich die Notarkosten?
- Welche Notargebühren werden bei einem Hauskauf fällig?
- Wer bezahlt die Notarkosten?
- Gibt es Möglichkeiten, Notarkosten zu sparen?
- Fazit: Notarkosten sind obligatorisch und lassen sich nur bedingt senken
Warum ist der Gang zum Notar ein Muss beim Immobilienkauf?
Während einige Geschäfte per Handschlag abgewickelt werden können, ist bei einem Immobilienkauf die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich verpflichtend. Der Notar dient als neutraler Betreuer, der beide Parteien schützt und dafür sorgt, dass die Zahlung des Kaufpreises und die Eigentumsumschreibung auf den Käufer vertragsgemäß abgewickelt werden.
Wofür fallen Notarkosten an?
Die Notarkosten setzen sich aus den verschiedenen Aufgaben zusammen, die der Notar rund um den Immobilienverkauf erledigt. Einige der Tätigkeiten des Notars im Überblick:
- Erstellen eines Kaufvertragsentwurfs
- Beratung der Beteiligten
- Notarielle Beurkundung des Kaufvertrages
- Einsichtnahme in das Grundbuch
- Einholung des Vorkaufsverzichts der Gemeinde
- Löschung bestehender Grundschulden des Verkäufers
- Fälligstellung des Kaufpreises
- Überwachung der Kaufpreiszahlung
- Eintragung der Auflassungsvormerkung
- Eintragung des Eigentümers mit Löschung der Auflassungsvormerkung
- Eintragung der Grundschuld
Welche Dienstleistungen neben der Beurkundung der Notar im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag erbringt, ist vom konkreten Fall abhängig. Je mehr Aufgaben der Jurist übernimmt, desto höher fallen die Notarkosten aus.
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Wie berechnen sich die Notarkosten?
Notare sind nach der Bundesnotarordnung verpflichtet, ihre Tätigkeiten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz zu berechnen. Andere Absprachen, Pauschalen oder Vergünstigungen sind unzulässig. Die genauen Gebühren ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis des Gesetzes. In der Notarkosten-Tabelle ist auch festgelegt, welcher Satz für ein Rechtsgeschäft zu berechnen ist. So wird bei einem Vertragsabschluss die doppelte Gebühr fällig, bei einer einseitigen Erklärung die volle Gebühr.
Welche Notargebühren werden bei einem Hauskauf fällig?
Grundlage für die Rechnung des Notars ist der Kaufpreis, der in diesem Fall den Geschäftswert des Vorhabens darstellt. Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, ist der Grundstückspreis entscheidend. Wird eine Grundschuld zugunsten des Käufers eingetragen, ist ihre Höhe für die Kosten der Eintragung maßgeblich.
Die folgende Tabelle zeigt mögliche Notarkosten bei einem Kaufvertrag über 200.000 Euro. Zusätzlich wird in diesem Beispiel eine Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro ins Grundbuch eingetragen:
Dienstleistung | Gebühr |
Beurkundung Kaufvertrag | 870 € (doppelte Gebühr) |
Vollzug des Geschäfts | 217,50 € |
Gebühren für die Abwicklung | 217,50 € |
Beurkundung der Grundschuld | 177 € |
Notaranderkonto | 537,50 € |
Pauschale für Telefon, Post | 20 € |
Zwischensumme | 2.039,50 € |
Zzgl. 19 % MwSt. | 387,51 € |
Insgesamt | 2.427,01 € |
Zusätzlich zu den Notarkosten fallen Grundbuchgebühren für die einzelnen Leistungen an:
Leistung | Gebühr |
Eintragung der Auflassungsvormerkung | 217,50 € |
Löschung der Auflassungsvormerkung | 25 € |
Eintragung des Eigentümers | 435 € |
Eintragung der Grundschuld | 460,20 € |
Insgesamt | 1.137,70 € |
Zzgl. Notarkosten | 2.427,01 € |
Gesamtkosten Notar und Grundbuchamt | 3.564,71 € |
Erwerben Sie eine Immobilie für 200.000 Euro und lassen eine Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro eintragen, belaufen sich die Notar- und Grundbuchkosten also auf insgesamt 3.564,71 Euro.
Wer bezahlt die Notarkosten?
Üblicherweise übernimmt der Käufer die Notarkosten und sucht aus, wer den Kaufvertrag beurkundet. Sollten Grundschulden des Verkäufers zu löschen sein, geht diese Rechnung zulasten des Verkäufers. Die Kostenverteilung zwischen den Parteien ist Bestandteil des Kaufvertrages.
Gibt es Möglichkeiten, Notarkosten zu sparen?
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar. Dennoch haben Sie unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kaufnebenkosten zu senken:
Fazit: Notarkosten sind obligatorisch und lassen sich nur bedingt senken
Ohne Notar ist die Eigentumsübertragung eines Grundstücks oder einer Immobilie nicht möglich. Er sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer zu ihrem Recht kommen und der Vertrag wie vereinbart abgewickelt wird. Für das Rechtsgeschäft müssen Sie mit Notarkosten zwischen 1,5 und 2 Prozent des Kaufpreises rechnen. Es gelten verbindliche Gebührensätze für Notare, sodass die Dienstleistungen bei jedem Notar gleiche Kosten verursachen.
Eine Reduzierung dieser Nebenkosten ist nur möglich, wenn Sie auf bestimmte Notarleistungen verzichten. Idealerweise lassen Sie sich vorher von dem Juristen beraten, ob und in welcher Form die Kosten gesenkt werden können.
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