Ein Mann beantragt bei seinem Bankberater eine Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligung: Sollte man eine Grundschuld löschen?

Als Sicherheit für ein Baufinanzierungsdarlehen dient der Bank eine Grundschuld. Ist das Darlehen zurückgezahlt, erhalten Kreditnehmer eine Löschungsbewilligung für das Grundpfandrecht. Ob Sie die Grundschuld löschen lassen sollten, welche Kosten dafür entstehen und welche Vorteile es bietet, die Grundschuld bestehen zu lassen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist eine Löschungsbewilligung für Grundschulden?

Damit ein Grundpfandrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden kann, ist die Zustimmung des jeweiligen Gläubigers erforderlich. Die Löschungsbewilligung ist eine notariell beurkundete Erklärung der Bank, dass die zu ihren Gunsten eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden kann. Ist das Darlehen zurückgezahlt, erhalten Sie die Urkunde üblicherweise unaufgefordert von der finanzierenden Bank. Alternativ beantragen Sie die Löschung beim Kreditgeber.

Welche Angaben stehen in der Löschungsbewilligung?

Es gibt verschiedene Angaben, die in der Löschungsurkunde genannt werden müssen. Dazu zählen unter anderem folgende:

  • Grundbuchblatt und Grundbuchband
  • Angabe der Flur und des Flurstücks
  • Sitz des Gläubigers (Stadt)
  • Laufende Nummer des Grundbucheintrags
  • Höhe der Grundschuld
  • Grundschuldgläubiger
  • Ort, Datum und Unterschrift des Gläubigers
  • Zustimmung des Eigentümers zur Löschung
  • Ort, Datum und Unterschrift des Eigentümers
Gut zu wissen

Eine Gebühr für die Ausstellung der Löschungsbewilligung darf die Bank Ihnen nicht in Rechnung stellen. Die Notarkosten für die Beurkundung und die Beantragung beim Grundbuchamt müssen Sie jedoch tragen.

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Wie ist der Ablauf bei einer Löschung der Grundschuld?

Nachdem Sie als Eigentümer die Löschungsbewilligung erhalten haben, muss ein Notar die Urkunde zusammen mit einem Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt einreichen. Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung beim Grundbuchamt erforderlich:

  • Notariell beurkundete Löschungsbewilligung der Bank
  • Notariell beglaubigte Zustimmung des Eigentümers auf Löschung
  • Antrag auf Löschung der Grundschuld
  • Grundschuldbrief, sofern es sich um eine Briefgrundschuld handelt

Genaue Regelungen zu Ablauf und Löschung liefert Paragraf 13 der Grundbuchordnung (GBO).

Wie lange dauert die Durchführung der Löschungsbewilligung?

Wie lange es dauert, bis eine Grundschuld gelöscht ist, hängt vor allem vom Grundbuchamt ab. Die Löschungsbewilligung ist in der Regel relativ unproblematisch und schnell erstellt. Nachdem der Antrag beim Grundbuchamt vorgelegt wurde, können bis zur Löschung einige Wochen vergehen.

Was kostet die Löschungsbewilligung?

Für die Löschung der Grundschuld entstehen Notar- und Grundbuchkosten. Die genauen Kosten regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz. Das folgende Beispiel zeigt die Kosten bei Löschung einer Grundschuld über 200.000 Euro. Wir gehen davon aus, dass der Notar die Löschungsurkunde entwirft:

Notarkosten 
Vollzug des Geschäfts217,50 €
Zzgl. Mehrwertsteuer41,33 €
Notarkosten insgesamt258,82 €
Grundbuchgebühren 
Löschung des Grundbucheintrags237,50 €
Gesamtkosten für die Löschung496,32 €

Der Notar stellt zudem weitere Kosten für Porto, Schreibauslagen oder Telefon in Rechnung. In der Regel kommen zu den genannten Kosten noch 50 bis 100 Euro hinzu.

Wann ist die Löschung der Grundschuld sinnvoll?

Wenn Sie einen Verkauf Ihrer Immobilie planen, ist es sinnvoll, die Grundschuld direkt nach Erhalt der Löschungsbewilligung löschen zu lassen, da der Käufer in der Regel eine lastenfreie Immobilie kaufen möchte.

Eine Verpflichtung zum Löschen der Grundschuld gibt es nicht. Haben Sie das Darlehen zurückgezahlt, hat die Bank keine Ansprüche mehr gegen Sie. Die Grundschuld wird in diesem Fall zu einer Eigentümergrundschuld. Auch wenn Sie die Löschungsbewilligung erhalten haben, können Sie diese sicher aufbewahren und die Grundschuld im Grundbuch bestehen lassen.

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In welchen Fällen lohnt es sich, die Grundschuld nicht zu löschen?

Wenn Sie die Immobilie weiterhin in Ihrem Eigentum halten möchten, ist es empfehlenswert, die Grundschuld nicht zu löschen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Darlehen aufnehmen, kann die bereits eingetragene Grundschuld als Sicherheit dienen. Sie sparen sich in diesem Fall also die Kosten für eine neue Eintragung.

Fazit: Grundschuld löschen – ja oder nein?

Ist das Darlehen abbezahlt, erhalten Sie automatisch eine Löschungsbewilligung des Kreditgebers. Ob Sie die Urkunde beim Grundbuchamt zur Löschung vorlegen, entscheiden Sie selbst. Während einige Eigentümer das Grundpfandrecht löschen lassen, weil sie damit ihre Schuldenfreiheit dokumentieren, lassen andere die dann zur Eigentümergrundschuld gewordene Sicherheit im Grundbuch stehen. Vorteilhaft ist das besonders für eine spätere Darlehensaufnahme, bei der dieses Grundpfandrecht dann als Sicherheit verwendet werden kann.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com

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