Abtretung einer Grundschuld
Ist zugunsten einer Bank eine Grundschuld eingetragen, kann diese die Rechte mit einer Grundschuldabtretung auf einen neuen Gläubiger übertragen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Abtretung in Paragraf 398. Demnach kann eine Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen werden. Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet, der abtretende Gläubiger ist der Zedent, der neue Gläubiger der Zessionar. Bei der Zession werden sämtliche Ansprüche aus der Forderung mit allen Rechten und Pflichten übertragen.
Warum wird eine Grundschuld abgetreten?
Wollen Kreditnehmer im Rahmen der Anschlussfinanzierung zu einer anderen Bank wechseln, benötigt der neue Kreditgeber eine Sicherheit. Die bisherige Bank tritt die Grundschuld daher an die neue Bank ab – damit entfällt die Eintragung eines neuen Grundpfandrechts. Für den Darlehensnehmer ist die Grundschuldabtretung eine kostengünstige Lösung. Möglich ist auch eine Teilabtretung, was gerade bei Anschlussfinanzierungen gängig ist, da der Kreditbetrag bei der Umschuldung durch die bisherigen Tilgungsleistungen geringer ist. In diesem Fall wird ein erstrangiger Teilbetrag abgetreten und die restliche Grundschuld gelöscht.
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Wie ist der Ablauf bei einer Grundschuldabtretung?
Die Abtretung der Grundschuld regeln die Banken untereinander, sodass für den Kreditnehmer wenig Aufwand entsteht. Die bisherige Bank erklärt in einer notariellen Urkunde die Übertragung der Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistungen an die neue Bank. Sie erklärt sich mit der Eintragung der Abtretung ins Grundbuch einverstanden. Geht es um eine Grundschuld, die nicht erstrangig im Grundbuch eingetragen ist, werden auch die Rückgewähransprüche an die höherrangigen Gläubiger gleichzeitig mit abgetreten.
Nun erhält der neue Kreditgeber die Urkunde. Handelt es sich um eine Anschlussfinanzierung, übergibt die bisherige Bank die Urkunde mit der Auflage, nur über das Dokument zu verfügen, wenn der Restkredit abgelöst wird. Bei einer Briefgrundschuld wird neben der Abtretungsurkunde auch der zugehörige Brief übergeben. Die neue Bank veranlasst die Eintragung der Abtretung ins Grundbuch.
Was kostet die Abtretung der Grundschuld?
Die Kosten der Grundschuldabtretung sind im Vergleich zur Neueintragung einer Grundschuld deutlich geringer. Der Kreditnehmer muss die Kosten für die Beglaubigung der Abtretungsurkunde und die Eintragung des neuen Gläubigers ins Grundbuch bezahlen. Die genaue Höhe der Kosten für die Grundschuldabtretung ergibt sich aus der Höhe der Grundschuld und der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Für die Abtretung eines Grundpfandrechts in Höhe von 200.000 Euro werden beispielsweise rund 83 Euro Notar- sowie 217 Euro Grundbuchkosten fällig.