Kurz erläutert: Die Arbeitnehmersparzulage
Zahlreiche Arbeitnehmer erhalten vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Zuschuss, mit dem der Staat die Geldanlage in speziellen VL-Verträgen und Bausparverträgen fördert. Die Förderung wurde geschaffen, um Menschen mit geringerem Einkommen bei der Vermögensbildung zu unterstützen.
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Wann besteht Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Die Förderung wird nur gewährt, wenn vermögenswirksame Leistungen in einem dafür vorgesehenen Vertrag angespart werden. Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Ob ein Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage erhält, ist von seinem zu versteuernden Jahreseinkommen abhängig. Der Gesetzgeber sieht folgende Grenzen vor:
Art des Sparvertrags | Maximal zu versteuerndes Einkommen Alleinstehende | Maximal zu versteuerndes Einkommen Ehepaare oder Lebenspartner |
Bausparen | 17.900 € | 35.800 € |
Aktienfonds | 20.000 € | 40.000 € |
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Sparform und dem Familienstand. Vorgesehen ist eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent bei Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträgen sowie 20 Prozent bei Anlage in Aktienfonds:
Art des Sparvertrags | Maximal geförderte jährliche Einzahlung Alleinstehende/Ehepartner | Höhe der Zulage für Alleinstehende | Höhe der Zulage für Ehepartner oder Lebenspartner |
Bausparen | 470 €/940 € | 43 € | 86 € |
Aktienfonds | 400 €/800 € | 80 € | 160 € |
Wie funktioniert die Arbeitnehmersparzulage?
Die Beantragung der staatlichen Förderung erfolgt zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt. Möglich ist das über die Anlage „Bescheinigung zu VL“. Sparer erhalten von ihrer Bank eine Bescheinigung über die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen. Diese Bestätigung ist bei der Beantragung vorzulegen.
Wer es versäumt hat, die Zulage abzurufen, kann das nachträglich noch bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres nach Anlage der VL nachholen.
Wann wird die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?
Für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Das Finanzamt zahlt die Arbeitnehmersparzulage aus, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Besteht für den laufenden Vertrag noch eine Sperrfrist, wird die Zulage nicht ausgezahlt. Angaben über die noch auszuzahlenden Zulagen speichert die Zentrale Produktionsstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie in Berlin (ZPS ZANS). Sobald die 7-jährige Frist abgelaufen ist, veranlasst die Zentralstelle die Auszahlung.
Löst der Sparer den Vertrag vorzeitig auf, handelt es sich um eine zulagenschädliche Verfügung des Geldes und die Auszahlung der Zulage wird gesperrt. Sie ist damit für den Sparer verloren.
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