Was versteht man unter einer Auflassung?
Die Definition des Begriffs Auflassung liefert das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraf 925. Demnach ist eine formgebundene Einigung notwendig, wenn das Grundstückseigentum von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Diese Einigung erfolgt üblicherweise im Rahmen des Kaufvertragsabschlusses und wird daher auch als Kaufvertrag mit Auflassung bezeichnet.
Für den Begriff selbst existieren verschiedene Erklärungsansätze. So könnte er sich davon ableiten, dass früher das Tor zum Grundstück für den neuen Eigentümer aufgelassen wurde. In manchen Regionen bedeutete das Wort „auflassen“ aber auch „übergeben“ oder „feierlich übertragen“.
Der Verkäufer erklärt sich bei der Auflassung bereit, dem Käufer das Eigentum an der Immobilie oder dem Grundstück zu verschaffen, und bewilligt die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.
Zusätzlich zur dinglichen Einigung über die Eigentumsübertragung ist für den Abschluss eines Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrags eine schuldrechtliche Einigung erforderlich. Demnach besteht der Verkauf also aus 2 getrennten Rechtsgeschäften: der Vereinbarung über den Eigentumswechsel und dem tatsächlichen Vollzug dieses Wechsels.
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Wann erfolgt die Auflassung im Grundbuch?
Der Notar veranlasst die Auflassung im Grundbuch nach Zahlung des Kaufpreises. Bis zu diesem Zeitpunkt wäre es denkbar, dass der Verkäufer die Immobilie oder das Grundstück ohne Wissen des Käufers ein weiteres Mal verkauft. Zur Sicherung des Anspruchs wird daher im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen.
Was ist der Unterschied zur Auflassungsvormerkung?
Die Auflassung meint die tatsächliche Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch. Die Auflassungsvormerkung dagegen sichert zunächst den Anspruch des Erwerbers auf die spätere Umschreibung. Nach Eintragung der Vormerkung kann der Verkäufer keine weiteren Änderungen im Grundbuch veranlassen.
Wie lange dauert die Auflassung?
Vom Kaufvertragsabschluss bis zur Auflassung dauert es in der Regel 6 bis 8 Wochen. Die Eigentumsübertragung erfolgt erst, wenn die Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind. Dazu zählt unter anderem die Löschung von Grundschulden zulasten des Verkäufers.
Was kostet die Auflassung?
Die Auflassungserklärung wird üblicherweise zusammen mit dem Kaufvertrag notariell beurkundet. In diesem Fall entstehen für die Auflassung selbst keine Kosten, denn sie wird für die Erfüllung des Kaufvertrags als notwendig angesehen. Stattdessen wird für den Vertrag plus Auflassung nach den Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes die doppelte Gebühr fällig.
Werden die Rechtsgeschäfte getrennt beurkundet, stellt der Notar zusätzlich eine 5/10-Gebühr in Rechnung. Beurkunden 2 verschiedene Notare die Rechtsgeschäfte, wird für die Auflassung die volle Gebühr fällig. Die Tabelle zeigt verschiedene Beispiele:
Kaufpreis | 5/10-Gebühr | Volle Gebühr |
200.000 € | 217,50 € | 435,00 € |
250.000 € | 267,50 € | 535,00 € |
300.000 € | 317,50 € | 635,00 € |
400.000 € | 392,50 € | 785,00 € |
Zusätzlich zu den Gebühren ist die jeweilige Umsatzsteuer von 19 Prozent zu entrichten. Unter Umständen stellt der Notar weitere Auslagen in Rechnung.
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