Baufinanzierung und Elternzeit: Verträgt sich das?
Der Wunsch nach einer eigenen Familie geht oft Hand in Hand mit dem Wunsch nach einem Eigenheim. Spätestens wenn sich der erste Nachwuchs ankündigt, nimmt die Planung oft konkrete Züge an. Zum Leidwesen vieler Paare ist das jedoch nicht unbedingt das beste Timing, denn Schwangerschaft und Elternzeit können die Baufinanzierung verkomplizieren. Wie Sie dennoch an einen günstigen Hauskredit kommen und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie hier.
- Baufinanzierung und Elternzeit: Verträgt sich das?
Ist ein Hauskredit während der Elternzeit möglich?
Grundsätzlich können Sie auch während Schwangerschaft und Elternzeit eine Baufinanzierung abschließen. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Bank ist immer das Gesamtpaket, das unter anderem aus Faktoren wie Eigenkapitalquote, verfügbaren Sicherheiten und Haushaltsnettoeinkommen besteht. Von Nachteil ist jedoch, dass die meisten Banken Elterngeld nicht als Einkommen anrechnen. Sie müssen also anderweitig finanziell gut aufgestellt sein, um einen Hauskredit während Schwangerschaft oder Elternzeit zu erhalten. Idealerweise können Sie die Kreditrate sogar komfortabel mit dem einen verbleibenden Einkommen stemmen.
Warum rechnen Banken Elterngeld nicht als Einkommen an?
Der Grund, weshalb Banken Elterngeld nicht als Einkommen anrechnen, ist einfach: Bei Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Leistung, die nach Ablauf der Elternzeit schlicht wieder entfällt und somit nicht langfristig gesichert ist.
Das Elterngeld beläuft sich auf 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt (maximal 1.800 Euro). Wenn nur ein Elternteil in Elternzeit geht, wird Elterngeld für maximal 12 Monate ausgezahlt. Nimmt der Partner ebenfalls mindestens 2 Monate in Anspruch, stehen insgesamt 14 Monate Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende können pauschal 14 Monate Elterngeld beantragen. Mit ElterngeldPlus wird der Anspruchszeitraum verdoppelt: Insgesamt können Sie die Leistung dann 28 Monate in Anspruch nehmen, wobei Sie hierbei monatlich nur die Hälfte des Betrags ausgezahlt bekommen. Diese Variante eignet sich vor allem dann, wenn beide Elternteile möglichst zeitnah wieder zumindest in Teilzeit arbeiten wollen.
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Baufinanzierung während der Elternzeit: Vorsicht bei der Budgetplanung
Die besten Chancen auf eine Baufinanzierung während der Elternzeit haben Sie, wenn der jeweils andere Elternteil ein gesichertes Einkommen nachweisen kann, das zur Zahlung der Kreditraten ausreicht. In diesem Fall muss die Bank sich weder auf das Elterngeld noch auf Ihren Verdienst nach Ende der Elternzeit verlassen. Wichtig ist hierbei jedoch eine realistische Budgetplanung. Insgesamt sollten Sie maximal 35 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens für die Kreditraten einplanen. Immerhin müssen Sie weiterhin Ihre Lebenshaltungskosten stemmen und mit Kind werden diese tendenziell eher steigen als sinken. Auch jährliche Sonderausgaben wie Kfz-Versicherung, etwaige Steuernachzahlungen oder die Kosten für den Familienurlaub müssen Sie einkalkulieren.
Bedenken Sie bei der Budgetplanung außerdem alle Eventualitäten: So kann es etwa sein, dass die Kinderbetreuung mehr Zeit kostet als gedacht und dass Sie nach der Elternzeit anders als geplant vorerst nur in Teilzeit wieder einsteigen wollen. Derartige Gehaltseinbußen sollten Sie einkalkulieren. Außerdem sind Sie während Schwangerschaft und Elternzeit zwar nahezu unkündbar, doch erlischt dieser besondere Kündigungsschutz direkt am ersten Tag nach Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen dann unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. In der Realität geschieht dies leider häufiger als gedacht, da die alte Stelle in der Zwischenzeit vielleicht neu besetzt oder schlicht abgebaut wurde. Anders verhält sich dies lediglich, wenn Sie verbeamtet sind: In diesem Fall sind Sie unkündbar, weshalb Ihre Chancen auf eine günstige Baufinanzierung in der Elternzeit besser stehen. Die Bank kann sich dann darauf verlassen, dass Sie Ihr reguläres Gehalt auch nach Ihrer Betreuungspause wieder erhalten.
Baufinanzierung in Elternzeit: Tipps für die Budgetplanung
- Kalkulieren Sie nur auf Basis des Einkommens, das Sie sicher langfristig zur Verfügung haben.
- Bleiben Sie realistisch und achten Sie darauf, dass Sie noch ausreichend Geld für Ihre Lebenshaltungskosten sowie für Sonderausgaben (Jahresurlaub, Steuernachzahlung, Kfz-Reparatur) zur Verfügung haben.
- Bedenken Sie alle Eventualitäten und rechnen Sie die Baufinanzierung für unterschiedliche Szenarien durch (z. B. Rückkehr an den Arbeitsplatz nur in Teilzeit, Kündigung nach Rückkehr an den Arbeitsplatz, ungeplante Verlängerung der Elternzeit).
- Blicken Sie der Realität ins Auge: Sollte das gesicherte Einkommen für eine Baufinanzierung nicht ausreichen, sollten Sie darüber nachdenken, mit dem Kredit bis nach der Elternzeit zu warten.
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Checkliste: So klappt es mit der Baufinanzierung in Elternzeit
Die Elternzeit ist für viele Familien eine Umbruchphase und oft löst das neue Familienleben einen wahren Nestbautrieb aus. Wenn auch Sie sich noch in der Elternzeit den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen, sollten Sie die folgenden Tipps für Ihre Baufinanzierung beachten.
- Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis ausstellen. Die Bank wird dies positiv bewerten.
- Suchen Sie nach geeigneten Förderprogrammen: Die KfW unterstützt beispielsweise energieeffizientes Bauen, während viele Länder und Kommunen städtische Familienbauprogramme oder Landeswohnbauprogramme anbieten. Auch christliche Gemeinden greifen vor allem jungen Familien häufig mit kleinen, zinslosen Darlehen unter die Arme. Ihre Konfession spielt hierbei meist keine Rolle.
- Erwägen Sie auch eine Erbpacht: Hierbei wird das Grundstück für einen bestimmten Zeitraum (oft 99 Jahre) an Sie vermietet, sodass Sie nur die Immobilie auf einen Schlag zahlen müssen. Dies reduziert die Darlehenssumme erheblich und steigert so Ihre Aussicht auf einen günstigen Kredit.
- Legen Sie Wert auf Flexibilität und vereinbaren Sie kostenfreie Tilgungssatzwechsel: So können Sie zunächst mit einer kleinen Tilgungsrate starten und Ihre Kreditrate nach Ihrem Wiedereinstieg ins Berufsleben nach oben korrigieren. Lesen Sie hierzu aber das Kleingedruckte und prüfen Sie, ob und ab wann Tilgungssatzwechsel mit Mehrkosten einhergehen.
Fazit: Baufinanzierung auch in Schwangerschaft und Elternzeit möglich
Keine Bank wird Sie als Kreditnehmer direkt ablehnen, nur weil Sie schwanger oder in Elternzeit sind. Wichtig ist immer das Gesamtpaket, das Sie als Kreditnehmer mitbringen. Verfügt Ihr Partner etwa über ein hohes, gesichertes Einkommen, steht einem Hauskredit nichts im Weg. Auch Beamte in Elternzeit sind gern gesehene Bankkunden, da sich das Kreditinstitut hierbei darauf verlassen kann, dass Sie im Anschluss an die Elternzeit schlicht in Ihren alten Beruf zurückkehren können. Bringen Sie keine hervorragenden Rahmenbedingungen mit, sollten Sie den Traum von den eigenen vier Wänden dennoch nicht abschreiben: Unter Umständen kommen Sie für Förderprogramme oder ein Erbpachtgrundstück infrage. Die Möglichkeiten sind vielfältig – auch während der Elternzeit.
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