Eine Baustelleneinrichtung aus der Vogelperspektive

Baustelleneinrichtung: Vorschriften, Pflichten, Kosten

Am Anfang eines jeden Hausbaus steht die ordnungsgemäße Einrichtung der Baustelle. Bauherren oder ihre Vertreter müssen sich dabei an zahlreiche Regeln und Vorschriften halten – von der Baustellensicherung über geeignete Hinweisschilder bis hin zu Arbeitsschutzmaßnahmen. Wer diese Regeln missachtet, dem drohen meist hohe Bußgelder. In diesem Ratgeber finden Sie eine Übersicht über sämtliche Pflichten, die Sie als Bauherr bei der Einrichtung einer Baustelle beachten müssen.

Wer ist für die Baustelleneinrichtung zuständig?

Wenn Sie einen Hausbau in Angriff nehmen, haben Sie 2 Optionen: Sie können den Bau in Eigenregie durchführen und mit einzelnen Handwerksunternehmen gesonderte Verträge schließen. Hierbei sind Sie als Bauherr auch für die Einrichtung der Baustelle verantwortlich. Kommt es zu Unfällen oder Sachschäden, haften Sie selbst – und das mit Ihrem Privatvermögen.

Alternativ können Sie Ihr Haus bei einer Baufirma in Auftrag geben, die sich je nach Leistungsspektrum um alles kümmert. Hier ist in der Regel auch die Baustelleneinrichtung enthalten. Das bedeutet, dass der bauausführende Betrieb sich um Dinge wie Bauzaun, Materiallager oder Sanitäranlagen kümmern muss. Doch Vorsicht: Auch wenn Sie eine Baufirma beauftragen, können Sie sich als Bauherr nicht vollständig zurücknehmen. In vielen Fällen bleibt die Aufsichtspflicht bei Ihnen, was bedeutet, dass Sie die Baustelle regelmäßig besuchen und kontrollieren müssen. Stellen Sie dabei ganz offensichtliche Sicherheitsmängel fest, müssen Sie darauf hinweisen. Ansonsten tragen Sie im Falle eines Unfalls unter Umständen eine Mitschuld.

Baustellenverordnung (BaustellV): Diese Vorschriften müssen Bauherren beachten

Auf allen Baustellen sollte Sicherheit großgeschrieben werden. Den rechtlichen Rahmen für die Baustelleneinrichtung bildet die Baustellenverordnung (BaustellV), die wiederum 3 Teilaspekte abbildet, die nicht immer klar voneinander zu trennen sind: die Verkehrssicherungspflicht, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht soll gewährleisten, dass alle Personen auf der Baustelle zu jeder Zeit bestmöglich abgesichert sind. Kommt es doch einmal zu einem Unfall, entstehen meist hohe Schadensersatzansprüche, weshalb die meisten Bauherren die Verkehrssicherungspflicht auf den bauausführenden Betrieb übertragen. Beachten sollten Sie allerdings, dass Sie dies nicht von Ihrer Aufsichtspflicht entbindet. Sie müssen also regelmäßig nach dem Rechten sehen und wiederum kontrollieren, ob die Baufirma Ihrer Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachkommt.

Ob bei Unfällen die jeweiligen Verkehrssicherungs- oder Aufsichtspflichten verletzt wurden, muss immer im Einzelfall entschieden werden. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2014, dass Handwerker als Fachleute durchaus selbst dafür verantwortlich sind, standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (Az. 11 W 15/14). Nichtsdestotrotz stehen auch Sie als Bauherr in der Pflicht: Fallen Ihnen offensichtliche Sicherheitsmängel auf – wie fehlende Auffangnetze –, so müssen Sie darauf hinweisen. Ansonsten haften Sie im schlimmsten Fall mit.

Die Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich jedoch nicht auf Personen, die aktiv am Bau beteiligt sind. Stattdessen gehört es auch dazu, die Baustelle so abzusichern, dass Dritte sie nicht betreten können. Hierzu dienen etwa ein lückenloser Bauzaun sowie gut sichtbare Hinweisschilder. Das Absperren der Baustelle ist vor allem gegenüber Kindern wichtig, denn sie darf niemals zum Abenteuerspielplatz werden. Bauherren gehen hier oft einem Rechtsmythos auf den Leim, denn das Hinweisschild „Eltern haften für ihre Kinder“ befreit nur bedingt von der Haftung. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an: So haften Eltern grundsätzlich nur, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht missachten. Wie umfassend diese ist, hängt vom Alter des Kindes ab. Kinder ab etwa 7 Jahren müssen nicht mehr dauerhaft, sondern nur noch stichprobenweise überwacht werden. Schleicht sich ein Kind in diesem Alter durch ein Loch im Bauzaun auf Ihre Baustelle und verletzt es sich dort an nicht gesicherten Maschinen, so wird Ihnen oder dem bauausführenden Betrieb wohl zumindest eine Teilhaftung zugeschrieben werden.

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Arbeitsschutzgesetz

Auch das Arbeitsschutzgesetz zielt auf den Personenschutz ab und soll Unfälle verhindern. Ein Teil des Arbeitsschutzes besteht zum Beispiel darin, dass der Bauherr oder alternativ die zuständige Baufirma alle beteiligten Handwerker über die geltenden Sicherheitsregeln informiert. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass alle Handwerker diese verstehen. Dies ist vor allem dann zu beachten, wenn Sie Fachleute ohne ausreichende Deutschkenntnisse beschäftigen. Während das Arbeitsschutzgesetz eher allgemeine Regeln aufstellt, können Sie in den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin konkretere Informationen finden.

Werden Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ordnungsgemäß eingehalten, müssen Sie oder die zuständige Baufirma mit einer Geldstrafe rechnen – selbst wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist. Bei einem Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Arbeitsstättenverordnung

Bei der Arbeitsstättenverordnung geht es vorrangig darum, dass der Arbeitgeber die Arbeitsstätte sicher gestaltet. In der Regel wird diese Aufgabe auf den Baupartner übertragen. So fällt darunter zum Beispiel die Pflicht, Flucht- und Rettungswege einzurichten und dafür zu sorgen, dass diese freigehalten werden. Auch ein vollständiges Erste-Hilfe-Kit müssen Sie als Bauherr oder der ausführende Betrieb im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung stets griffbereit halten. Bei den meisten Baustellen sind außerdem Aufenthaltsräume nötig, die den Arbeitern als Pausenraum dienen. Dies ist dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn mehr als 4 Arbeiter länger als eine Woche tätig sind oder wenn insgesamt mehr als 20 Personentage anfallen.

Sind auf Ihrer Baustelle mehrere Unternehmen gleichzeitig zugange, so müssen Sie als Bauherr diese gemäß Paragraf 3 Baustellenverordnung (BaustellV) koordinieren. Allerdings können Sie auch diese Aufgabe auf Ihren Baukoordinator oder Baupartner übertragen. In den meisten Fällen ist dies auch empfehlenswert, da gerade unerfahrene Bauherren dadurch ein hohes Haftungsrisiko umgehen.

Nicht abtreten können Sie hingegen Ihre Pflichten aus der Arbeitsstättenverordnung, wenn auch Freunde und Familie mit anpacken – vor allem nach Feierabend. Versperrt dann etwa ein Pkw den Rettungsweg, sind Sie dafür verantwortlich. Bei Missachten der Arbeitsstättenverordnung drohen Bußgelder in Höhe von 200 bis 5.000 Euro.

Private Bauhelfer müssen Sie grundsätzlich versichern. Hierzu müssen Sie die Helfer binnen einer Woche ab Baubeginn bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden.

Baustelleneinrichtungsplan: Inhalt und Funktion

Um die Sicherheit auf dem Bau gewährleisten zu können, ist ein sogenannter Baustelleneinrichtungsplan nötig. Hierbei handelt es sich um eine maßstabsgetreue Zeichnung Ihrer Baustelle. Diese sollte alle nötigen Informationen enthalten, damit Handwerker sich problemlos auf dem Bau zurechtfinden. Dazu zählen etwa die Standorte von Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen und Materiallagern.

Um den Einrichtungsplan erstellen zu können, sollten Sie zunächst eine Ortsbegehung ansetzen. Begleiten sollte Sie Ihr Baukoordinator sowie idealerweise je ein Vertreter aller beteiligten Handwerkerbetriebe. Bei der Begehung sind unter anderem die folgenden Fragen zu klären:

  • Wo können Lastwagen am besten anfahren und abladen?
  • Wo steht der Baukran?
  • Wo ist ausreichend Platz für Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen und Bürocontainer?
  • Wo werden Baustrom- und Bauwasseranschluss platziert ?
  • Wo wird welches Material gelagert?

Ist der Baustelleneinrichtungsplan einmal erstellt, wird die Baustelle von Vermessern entsprechend abgesteckt.

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Baustelle sicher einrichten: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn Sie Ihre Baustelle einrichten oder einrichten lassen, können Sie sich an der folgenden Checkliste orientieren:

  1. Baustelleneinrichtungsplan erstellen lassen
  2. Baustelle durch gut sichtbaren und witterungsgeschützten Aushang ankündigen (Pflicht gemäß § 2 BaustellV)
  3. Ggf. kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis für Stellplätze auf Straße und Gehweg anfordern (meist über Straßenverkehrsamt)
  4. Ggf. fachgerechte Entfernung von Altlasten (z. B. Chemikalien oder giftige Substanzen im Boden) veranlassen
  5. Antrag auf Baustrom- und Bauwasseranschluss stellen
  6. Baustelle von Vermessern gemäß Baustelleneinrichtungsplan abstecken lassen
  7. Zufahrtsmöglichkeiten und Fluchtwege einrichten
  8. Sicherungsmaßnahmen ausführen (z. B. lückenloser Bauzaun, Hinweisschilder, Beleuchtung, Witterungsschutz)
  9. Erste-Hilfe-Kit bereitstellen und Infotafel mit wichtigen Nummern (z. B. Polizei, Feuerwehr, Notruf) aushängen
  10. Versicherungen abschließen

Welche Versicherungen benötige ich als Bauherr?

Bei einem Hausbau kann einiges schiefgehen, weshalb Sie sich als Bauherr ausreichend absichern sollten. Vor allem wenn es zu Personenschäden kommt – etwa weil sich ein Handwerker auf der nicht ausreichend gesicherten Baustelle schwer verletzt hat und infolgedessen berufsunfähig ist –, können Geldforderungen auf Sie zukommen, die in vielen Fällen existenzbedrohend sind.

Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung: Sie greift bei allen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritte auf Ihrer Baustelle erleiden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist aber unbedingt empfehlenswert. Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme bei mindestens 3 Millionen Euro liegt.
  • Bauleistungsversicherung: Sie greift bei Schäden an Baumaterial oder am Rohbau, die durch Wind, Wetter oder Vandalismus entstanden sind.
  • Feuerrohbauversicherung: Sie greift bei Schäden an Baumaterial oder am Rohbau, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht wurden.
  • Bauhelfer-Unfallversicherung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie private Helfer einsetzen. Die Versicherung greift, wenn Ihre Bauhelfer sich verletzen.
  • Private Unfallversicherung: Sie ist empfehlenswert, wenn Sie als Bauherr oder Ihr Partner selbst Hand anlegen. Die Versicherung greift, wenn Sie selbst als Bauherrenpaar einen Unfall erleiden.

Was kostet die Baustelleneinrichtung?

Die Kosten für die Baustelleneinrichtung lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie stark von Größe und Umfang des Bauvorhabens abhängen. Eine Faustregel besagt jedoch, dass rund 5 bis 10 Prozent der Baukosten darauf entfallen.

Arbeiten Sie mit einer Baufirma zusammen, sind die Kosten für die Baustelleneinrichtung häufig im Angebot ausgewiesen. Prüfen Sie hier genau den Leistungsumfang, denn einzelne Aufgaben können durchaus bei Ihnen als Bauherr liegen, was wiederum zusätzliche Kosten verursacht. Bei Verträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird die Einrichtung der Baustelle oft als Nebenleistung angesehen, die nicht eindeutig von der Hauptleistung getrennt werden kann und deshalb nicht explizit im Angebot genannt wird. Fragen Sie hier am besten genau bei Ihrem Vertragspartner nach, welche Leistungen enthalten sind.

Falls Sie mit dem Gedanken spielen, die Baustelleneinrichtung selbst zu übernehmen, so sollten Sie alle Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Zwar sparen Sie damit ein wenig Geld, doch lastet die gesamte Verantwortung – und damit auch das Haftungsrisiko – auf Ihren Schultern. Am Ende ist die Ersparnis meist nicht groß genug, um dies auszugleichen. Bedenken sollten Sie außerdem, dass eine unprofessionell gesicherte Baustelle, die unter Umständen mittendrin nachgesichert werden muss, zu zeitlichen Verzögerungen und damit zu Mehrkosten führt.

Fazit: Sicherheit geht vor

Bei der Baustelleneinrichtung ist es meist nicht mit einigen Bauzäunen und einem kleinen Pausenverschlag für die Arbeiter getan. Von der Beleuchtung über Warnschilder bis hin zur Bereitstellung von chemischen Toiletten muss alles gut durchdacht werden. Glücklicherweise können Sie als Bauherr eine geeignete Baufirma mit diesen Aufgaben beauftragen und sich so das Leben ein wenig leichter machen. Hiermit geben Sie auch einen Großteil Ihres Haftungsrisikos ab. Wählen Sie dann noch den richtigen Versicherungsschutz, können Sie sich einigermaßen entspannt zurücklehnen.

Behalten Sie dabei jedoch im Hinterkopf, dass einzelne Aspekte weiterhin bei Ihnen liegen: So sollten Sie Ihrer Baustelle im Rahmen der Aufsichtspflicht regelmäßig einen Besuch abstatten und nach dem Rechten sehen. Auch wenn Sie private Bauhelfer beschäftigen, sind Sie selbst für deren Sicherheit zuständig.

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Bildnachweis: Flystock / Shutterstock.com

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