Vorvertragliche Informationen im ESIS Merkblatt
Wer im Rahmen einer Baufinanzierung ein Darlehen aufnimmt, muss vorher vom Kreditgeber das ESIS Merkblatt erhalten haben. Welche Informationen dieses Dokument enthält, wozu es dient und wo die Inhalte gesetzlich geregelt sind, erfahren Sie im Folgenden.
Was ist das ESIS Merkblatt?
Das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS) enthält relevante Angaben, die ein Kreditnehmer für den Vergleich von Finanzierungsangeboten und die Entscheidung für ein Kreditangebot benötigt. Die Verbraucherzentrale bezeichnet die Informationen auch als „Preisschild der Immobilienfinanzierung“. Banken sind verpflichtet, dem Kreditnehmer vor der Vertragsunterzeichnung die vorvertraglichen Informationen über den Kredit auszuhändigen. Mit dem standardisierten Merkblatt setzen Banken die Vorgaben der EU-Wohnkreditrichtlinie um.
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Wozu dient das ESIS Merkblatt?
Mit dem ESIS Merkblatt soll dem Kreditnehmer die Entscheidung für die Finanzierungsaufnahme erleichtert werden. Die vorvertraglichen Informationen für den Kredit beinhalten alle wichtigen Hinweise, die der Darlehensnehmer benötigt.
Was enthält das ESIS Merkblatt?
Grundsätzlich gelten bei einer Baufinanzierung die generellen Vorgaben für die Gestaltung des ESIS Merkblatts.
Für einen Vergleich verschiedener Finanzierungsangebote sind bei einer Baufinanzierung die Zinskosten während der Laufzeit von besonderer Bedeutung. Auch Angaben über eine mögliche vorzeitige Ablösung und eine Vorfälligkeitsentschädigung sind in diesem Zusammenhang entscheidend. Im ESIS Merkblatt sind alle Konsequenzen erläutert, die bei Nichtzahlung der Raten drohen.
Im Detail beinhaltet das ESIS Merkblatt folgende Informationen:
- Name des Kreditgebers
- Informationen über etwaige Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kredit
- Kreditvermittler, sofern eingeschaltet
- Hauptmerkmale des Kredits wie Kreditbetrag, Zinssatz, Gesamtkreditkosten, Gesamtrückzahlungsbetrag, Laufzeit
- Effektiver Jahreszins
- Einmalige Kosten im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme
- Häufigkeit und Höhe der Raten
- Tilgungsplan
- Zusätzliche Auflagen für die Kreditgewährung
- Möglichkeiten für eine vorzeitige Rückzahlung
- Rechte des Kreditnehmers
- Angaben über Beschwerdemöglichkeiten
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Kreditvertrags
- Etwaige zusätzliche Informationen
- Angaben über die Aufsichtsbehörde
Sowohl beim Aussehen als auch beim Inhalt des ESIS Merkblatts muss sich der Darlehensgeber an die gesetzlichen Vorgaben für Verbraucherdarlehen gemäß Paragraf 491a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) halten.
Entscheidend ist, dass das Blatt in einer lesbaren Schriftgröße so gestaltet wird, dass der Verbraucher alle wichtigen Angaben problemlos erfassen kann. Fettungen oder Schattierungen sollen besonders relevante Hinweise markieren. Alle Informationen müssen in einem Dokument zusammengefasst werden.
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Wann und von wem wird das ESIS Merkblatt ausgefüllt?
Das ESIS Merkblatt füllt der Darlehensgeber aus. Das Dokument ist dem Kreditnehmer vor der Unterzeichnung des Kreditvertrags auszuhändigen.
Fazit: ESIS Merkblatt informiert über relevante Kreditangaben
Wenn Sie einen Baukredit aufnehmen, sollten Sie das ESIS Merkblatt vorher genau lesen. Das Dokument enthält in komprimierter Form alle wesentlichen Informationen über Ihren Kredit. Sie sehen hier, was die Kreditaufnahme tatsächlich kostet und welche Summe Sie tatsächlich zurückzahlen müssen. Zudem beinhaltet das Merkblatt Details zu den Kosten etwaiger vorzeitiger Rückzahlungen sowie alle weiteren Vereinbarungen.
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