Was ist die Grundflächenzahl?
Die Grundflächenzahl (GRZ) zeigt, welcher Anteil eines Baugrundstücks überbaut werden darf. Dabei geht es um alle baulichen Maßnahmen auf einem Grundstück, also alle Flächen, die den Boden bedecken oder versiegeln.
Genaue Regelungen zur GRZ finden sich in Paragraf 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Gemeinden legen die Grundflächenzahl im örtlichen Bebauungsplan fest, um Standards bei den städtebaulichen Vorgaben zu definieren. Wichtig ist die Grundflächenzahl vor allem beim Kauf eines Grundstücks und einem Neubauvorhaben.
Was gehört zur Grundflächenzahl?
Zu unterscheiden sind die GRZ I und die GRZ II: Die GRZ I ist der Wert für das Haus, die Außenmauern sowie die Balkone oder Terrassen. Die GRZ II gibt die Grundfläche für Garagen, Zufahrten, Schuppen und ähnliche Anlagen an.
Wie wird die Grundflächenzahl berechnet?
Die Behörden geben die Grundflächenzahl als Dezimalwert im Bebauungsplan an. Wenn die GRZ beispielsweise 1,0 beträgt, bedeutet das, dass das gesamte Grundstück überbaut werden darf. Eine komplette Bebauung ist jedoch sehr unwahrscheinlich, in der Regel liegen die Grundflächenzahlen zwischen 0,4 und 0,8.
Die GRZ Berechnung erfolgt nach dieser Formel:
Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige bebaubare Grundfläche
Das folgende Beispiel zeigt die Berechnungsweise für ein 600 Quadratmeter großes Grundstück und eine GRZ von 0,5:
600 qm x 0,5 = 300 qm
Es dürfte also eine Fläche von 300 Quadratmetern überbaut werden.
Darf die Grundflächenzahl überschritten werden?
Bauherren dürfen die Werte der Flächen, für welche die GRZ II gilt, um bis zu 50 Prozent überschreiten. Dazu ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich, dem bei kleineren Überschreitungen meist stattgegeben wird, der aber auch abgelehnt werden kann. In der Regel darf ein maximaler Wert von 0,8 für die Grundflächenzahl nicht überschritten werden.
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