Worauf muss ich bei einem Kreditvertrag achten?
Der Kreditvertrag ist die rechtliche Grundlage eines Kredits. Ist Ihr Kreditgeber eine Bank, wird der Kreditvertrag immer schriftlich fixiert. Ist Ihr Kreditgeber eine Privatperson, ist das nicht zwingend erforderlich und der Vertrag kann allein mündlich geschlossen werden. Dennoch ist die schriftliche Fixierung ratsam, um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden. Welchen Inhalt ein Kreditvertrag haben sollte und worauf Sie als Kreditnehmer unbedingt achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Worauf muss ich bei einem Kreditvertrag achten?
Was genau ist ein Kreditvertrag?
Wird ein Kredit vergeben, überlässt der Kreditgeber dem Kreditnehmer zeitweise einen bestimmten Geldbetrag. Dabei einigen sich Kreditgeber und Kreditnehmer darauf, für welchen Zeitraum das Geld überlassen werden soll und ob eine Vergütung für die Überlassung zu zahlen ist. Wird eine solche Vereinbarung zwischen zwei Privatpersonen getroffen, reicht es für das Zustandekommen eines Kredit- bzw. Darlehensvertrags aus, sich mündlich zu einigen.
Schließen Sie als Verbraucher einen Kreditvertrag mit einer Bank, muss der Vertrag gemäß § 492 I BGB schriftlich fixiert werden. Dabei legen Kreditgeber und Kreditnehmer weitere Vertragsdetails wie Rückzahlungszeitraum, Ratenhöhe und den zu zahlenden Zins fest. So wird sichergestellt, dass alle vertraglichen und rechtlichen Einzelheiten der Einigung eindeutig und nachvollziehbar festgehalten sind.
Banken müssen beim Abschluss von Kreditverträgen mit Verbrauchern zudem verschiedene gesetzliche Vorgaben erfüllen. Werden diese missachtet, können Sie als Verbraucher den Vertrag anfechten oder widerrufen.
Beginn und Ende des Kreditvertrags
Ein schriftlich geschlossener Kreditvertrag wird rechtswirksam, sobald er von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurde.
Handelt es sich um einen privaten, rein mündlich abgeschlossenen Kreditvertrag, so wird er wirksam, sobald sich beide Parteien darüber geeinigt haben, dass sie den Vertrag eingehen wollen.
In beiden Fällen bleibt der Kreditvertrag bestehen, bis der entliehene Kreditbetrag zuzüglich Zinsen zurückgezahlt wurde. Selbstverständlich kann im Vertrag auch ein bestimmter Rückzahlungstermin bestimmt werden.
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Kreditvertrag: Welchen Inhalt muss er haben?
Bei einem Kreditvertrag, den Privatpersonen mit einer Bank schließen, müssen die wesentlichen Parameter des Kredits schriftlich festgehalten werden. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen zu Darlehensverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen zu berücksichtigen.
Bei Verträgen zwischen Privatpersonen müssen zu den im Folgenden dargestellten Punkten nicht zwingend schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich allerdings auch im privaten Bereich, die Vereinbarungen zu den folgenden Vertragsinhalten schriftlich zu fixieren:
- Vertragsparteien: Darlehensgeber und Darlehensnehmer werden namentlich benannt.
- Kreditsumme: Der Betrag, welcher dem Darlehensnehmer überlassen wird, ist eindeutig zu bennen.
- Auszahlungsmodalitäten: Die Auszahlung der Darlehenssumme kann als Einmalzahlung oder in Raten erfolgen. Welche Form gewählt wird, muss schriftlich festgehalten werden.
- Vertragslaufzeit: Der Kreditvertrag endet prinzipiell dann, wenn der Kreditnehmer die geliehene Summe vollständig zurückgezahlt hat. Im Kreditvertrag kann allerdings ein fester Zeitrahmen definiert werden, innerhalb dessen die Rückzahlung zu erfolgen hat. Anhand des vereinbarten Zeitraums und unter Berücksichtigung der Zinsen kann die monatliche Rate ermittelt werden.
- Zinsen: Die Kreditzinsen stellen die Kosten des Darlehens dar. Sie sind zusätzlich zur Kreditsumme an den Kreditgeber zu zahlen. In Kreditverträgen mit einer Bank müssen der Zinssatz sowie die Fälligkeiten der Zinszahlungen schriftlich fixiert werden. Neben dem Sollzins muss auch der effektive Jahreszins angegeben werden, der alle Kosten enthält und mithilfe dessen man Kreditangebote miteinander vergleichen kann. In privaten Kreditverträgen ist es möglich, den Verzicht auf Zinszahlungen festzuhalten.
- Zinsbindung: Wird ein Sollzinssatz für einen gewissen Zeitraum vereinbart, muss dieser Zinsbindungszeitraum im Kreditvertrag niedergeschrieben werden.
- Kosten und Gebühren: Fallen neben den Zinsaufwendungen weitere Kosten und Gebühren an, sind diese im Kreditvertrag aufzuführen.
- Rückzahlungsform: In einem Kreditvertrag, der mit einer Bank geschlossen wird, muss schriftlich festgehalten werden, in welcher Form die Kreditsumme zurückgezahlt werden soll. Die Rückzahlung kann dabei zum Beispiel in monatlichen Raten erfolgen oder als Gesamtzahlung am Ende der Vertragslaufzeit.
- Sicherheiten: Möchte die Bank, dass der Kreditnehmer Sicherheiten hinterlegt, müssen auch diesbezügliche Vereinbarungen schriftlich fixiert werden.
- Weitere Klauseln: Sind weitere Bedingungen vereinbart, müssen diese ebenfalls festgehalten werden. Darunter fällt beispielsweise die Schufa-Klausel, mit der die Bank das Recht erhält, die Bonität des Kreditnehmers bei der Schufa zu prüfen und die Kreditaufnahme dorthin zu melden. Auch vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeiten müssen im Vertrag fixiert werden.
- Widerrufsbelehrung: Die Widerrufsbelehrung ist eine gesetzliche Vorgabe, die eine Bank in ihren Kreditverträgen erfüllen muss. Der Kreditnehmer kann innerhalb einer Woche nach Abschluss den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Über dieses Recht aufgeklärt wird er mittels der Widerrufsbelehrung aufgeklärt und muss separat unterschreiben, dass er diese zur Kenntnis genommen hat. Versäumt die Bank es, ihn darüber zu unterrichten oder ist die Belehrung fehlerhaft, so kann der Kreditnehmer den Vertrag teils auch noch Jahre nach Vertragsabschluss ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
Darauf sollten Sie bei einem Kreditvertrag achten
Schließen Sie als Verbraucher einen Kreditvertrag ab, gibt es wichtige Vertragsdetails, die Sie genau beachten sollten. Denn gelegentlich kann es vorkommen, dass Kreditgeber Gebühren „verstecken“. Dazu werden diese gelegentlich nicht als „Gebühr“ ausgewiesen, sondern umbenannt. Außerdem ist es sinnvoll, auf folgende Details besonders zu achten:
Vertragskonditionen: Entsprechen die schriftlich fixierten Konditionen tatsächlich den (mündlichen) Vereinbarungen? Überprüfen Sie dabei etwa Zinssätze, Sondertilgungsmöglichkeiten und die Möglichkeit von Zahlungspausen.
Kosten und Gebühren: In den Nebenkosten Ihres Kredits dürfen weder Wertermittlungskosten noch Kontoführungsgebühren enthalten sein. Stellen Sie Rückfragen, falls Gebühren aufgeführt sind, die Sie nicht zuordnen können.
Laufzeit: Stellen Sie sicher, dass die vereinbarte Laufzeit mit Ihren Plänen und den getroffenen Vereinbarungen übereinstimmt.
Zinsbindungsfrist: Insbesondere bei Immobilienkrediten ist die Zinsbindungsfrist wichtig. Schließlich sichern sie sich durch diese Zinsfestschreibung einen bestimmten Zinssatz für einen festgelegten Zeitraum.
Wann ist ein Kreditvertrag sittenwidrig?
Diese Umstände können einen privaten oder einen mit der Bank geschlossenen Kreditvertrag nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig machen:
- Der Darlehensgeber nutzt bei Vertragsschluss eine finanzielle Notlage des Kreditnehmers aus, um sich selbst zu bereichern. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Zinssatz unangemessen hoch erscheint.
- Die Bank fordert einen zweiten Kreditnehmer, weshalb ein Familienmitglied den Kreditvertrag ebenfalls unterschreibt. Erfolgt die Unterschrift aus rein emotionalen Motiven und ist das Familienmitglied vermögenslos, so kann der Kreditvertrag sittenwidrig sein.
- Der Vertrag enthält nachträglich eingesetzte Fußnoten.
- Der Kreditgeber hegt betrügerische Absichten.
Ein sittenwidriger Vertrag ist laut § 138 BGB nichtig, also ungültig. Bei einem Kreditvertrag bedeutet das: Sie müssen keinerlei Zinsen und Gebühren zahlen, wohl aber die vereinbarten Rückzahlungen leisten, soweit Sie die Kreditsumme bereits erhalten haben.
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Einen Kreditvertrag kündigen
Prinzipiell ist es nicht nötig, dass Sie als Kreditnehmer einen Kreditvertrag kündigen. Der Vertrag endet automatisch, wenn die Kreditsumme zuzüglich eventueller Zinsen vollständig zurückbezahlt ist. Es kann allerdings Umstände geben, die eine außerordentliche Kündigung eines Kreditvertrages möglich oder erforderlich machen. Denkbar sind folgende Kündigungsvarianten.
Außerordentliche Kündigung eines Kreditvertrags
Kommt eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht nach, kann sich daraus ein außerordentliches Kündigungsrecht der anderen Vertragspartei ergeben. Das bedeutet: Zahlt der Kreditgeber den Darlehensbetrag nicht aus oder zahlen Sie als Kreditnehmer die vereinbarten Raten nicht, steht der jeweils anderen Seite ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Ordentliche Kündigung eines Kreditvertrags
Haben Sie einen Kreditvertrag mit Zinsbindungsfrist abgeschlossen, beispielsweise für ein Immobiliendarlehen, so können Sie den Kreditvertrag zum Ende der Sollzinsbindung oder nach Ablauf von mindestens 10 Jahren ordentlich Kündigen. Die Kündigung hat allerdings zur Folge, dass Sie Ihre gesamte Restschuld zeitnah zurückzahlen müssen. Außerdem können zusätzliche Kosten in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung entstehen.
Einen Ratenkredit mit festem Zinssatz können Sie als Kreditnehmer nach 6 Monaten kündigen, wobei die Kündigungsfrist einen Monat beträgt.
Der Kreditvertrag: Das Wichtigste in aller Kürze
Ein Kreditvertrag kann prinzipiell sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Kreditverträge zwischen Verbrauchern und Banken müssen allerdings zwingend schriftlich festgehalten werden. Jedoch ist es auch beim Abschluss privater Kreditverträge sinnvoll, die vereinbarten Details niederzuschreiben. So kann vermieden werden, dass später eventuell Unstimmigkeiten bezüglich der Zinsen, der Rückzahlungsmodalitäten oder anderer Vertragsdetails entstehen.
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