Rangrücktrittserklärung: Wann kommt es zum Rangrücktritt?
Wenn Sie eine Baufinanzierung planen und ein Darlehen aufnehmen, trägt die Bank zur Sicherheit eine Grundschuld ins Grundbuch der Immobilie ein. Stehen weitere Belastungen im Grundbuch, ist unter Umständen ein Rangrücktritt erforderlich. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie eine Rangrücktrittserklärung benötigen, wer den Rücktritt erklärt und wann die Vereinbarung wirksam wird.
- Rangrücktrittserklärung: Wann kommt es zum Rangrücktritt?
- Was ist ein Rangrücktritt?
- Wann benötigt man eine Rangrücktrittserklärung?
- Was versteht man unter einem Rang im Grundbuch?
- Wie funktioniert die Rangfolge im Grundbuch?
- Was ist ein Darlehen mit Rangrücktritt?
- Was kostet eine Rangrücktrittserklärung?
- Fazit: Rangrücktrittserklärung ermöglicht Änderung der Rangfolge im Grundbuch
Was ist ein Rangrücktritt?
Räumt ein Gläubiger einem anderen Gläubiger im Grundbuch den Vorrang ein, handelt es sich um einen Rangrücktritt. Stehen in einer Abteilung des Grundbuchs mehrere Rechte, ergibt sich die Rangfolge aus der Reihenfolge der Eintragung. Das gilt für Belastungen in Abteilung II oder III des Grundbuchs. Das Recht, das früher eingetragen wurde, hat demnach einen höheren Rang. Ist eine Änderung der Rangfolge erforderlich, ist diese nur möglich, wenn der vorrangige Gläubiger zurücktritt.
Die rechtliche Grundlage für den Rangrücktritt ergibt sich aus Paragraf 880 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Den gesetzlichen Vorgaben nach müssen beide Gläubiger dem Rangrücktritt zustimmen, auch der Eigentümer muss sein Einverständnis erklären.
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Wann benötigt man eine Rangrücktrittserklärung?
Wenn Sie bei der Bank einen Kredit für Ihre Immobilie aufnehmen, wird zugunsten des Gläubigers eine Grundschuld eingetragen. Dabei erwartet die Bank in der Regel eine erstrangige Absicherung. Gibt es Lasten und Beschränkungen, die der neu einzutragenden Grundschuld im Rang vorgehen, benötigen Sie eine Rangrücktrittserklärung.
Ein Beispiel verdeutlicht das: Im Grundbuch soll zur Absicherung aufwendiger Sanierungsarbeiten am Haus eine Grundschuld für die finanzierende Bank eingetragen werden. Da die Eltern das Haus an die Kinder weitergegeben haben und sich ein Wohnrecht haben eintragen lassen, steht dieses Wohnrecht nun in Abteilung II. Da es sich um ein wertminderndes Recht handelt, verlangt der Kreditgeber den Rangrücktritt. In diesem Fall müssten also die Eltern, zu deren Gunsten das Wohnrecht eingetragen ist, ihren Rücktritt erklären, um den Kindern die Aufnahme des Darlehens zu ermöglichen.
Das Wohnrecht bleibt zwar bestehen, wird nun aber nachrangig gegenüber der Grundschuld der Bank behandelt. Das bedeutet: Muss das Haus zwangsversteigert werden, weil die Kinder die Kreditraten nicht mehr bezahlen können, erlischt das Wohnrecht der Eltern.
Was versteht man unter einem Rang im Grundbuch?
Der Rang im Grundbuch gibt die Reihenfolge an, in der Gläubiger im Vollstreckungsfall bedient werden. Dabei gilt die zeitliche Reihenfolge der Eintragungen. Erlischt ein eingetragenes Recht, rücken die anderen automatisch auf. Maßgeblich für die Rangfolge ist immer das Datum der Eintragung. Werden 2 Rechte am gleichen Tag eingetragen, haben sie die gleiche Wertigkeit.
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Wie funktioniert die Rangfolge im Grundbuch?
Reicht der Erlös einer Zwangsversteigerung nicht aus, um die Verbindlichkeiten gegenüber allen Gläubigern abzulösen, entscheidet der Rang über den Anteil am Erlös. Zunächst wird der Gläubiger befriedigt, der an erster Rangstelle steht, danach folgen die nachrangig eingetragenen Kreditgeber.
Was ist ein Darlehen mit Rangrücktritt?
Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Nachrangdarlehen: Ein Gläubiger tritt im Falle einer Insolvenz hinter die anderen Gläubiger zurück. Bei diesem qualifizierten Rangrücktritt geht es vor allem um das Abwenden einer Überschuldung. Der Nachrang kann bereits im Darlehensvertrag vereinbart werden, möglich ist aber auch eine spätere Vereinbarung als Nachtrag zum Kreditvertrag.
Was kostet eine Rangrücktrittserklärung?
Für den Rangrücktritt ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Wie hoch die Kosten ausfallen, ergibt sich aus der Höhe der Grundschuld, für die der Rücktritt erklärt werden soll.
Fazit: Rangrücktrittserklärung ermöglicht Änderung der Rangfolge im Grundbuch
Auch wenn Belastungen und Grundpfandrechte im Grundbuch eingetragen sind, ist eine Änderung der Rangfolge möglich. Es gibt verschiedene Fälle, wann ein Rangrücktritt erforderlich wird. Wichtig ist, dass alle Beteiligten dem Rücktritt zustimmen und dieser per Rangrücktrittserklärung in notariell beglaubigter Form erfolgt.
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