Was zählt zum Sondereigentum?
Bei einem Einfamilienhaus sind die Eigentumsverhältnisse klar: Gebäude und Grundstück gehören dem Eigentümer. Anders ist das bei einer Eigentumswohnung: Hier teilt sich das Eigentum in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum auf. Im Folgenden erfahren Sie, welche Gebäudeteile zum Sondereigentum zählen, wie die Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum erfolgt und worin der Unterschied zum Teileigentum besteht.
Was zählt zum Sondereigentum? mehr dazu »