Verzugszinsen – was passiert beim Überschreiten der Zahlungsfrist?
Kommt ein Schuldner in Zahlungsverzug, ist der Gläubiger berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Höhe der Zinsen ist abhängig vom aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Im folgenden Artikel erfahren Sie unter anderem, wann der Zahlungsverzug eintritt, wie Verzugszinsen berechnet werden und welche Besonderheiten es bei einem Immobiliendarlehen gibt. Lesen Sie auch, welche Unterschiede es bei Handels- und Verbrauchergeschäften gibt.
Was sind Verzugszinsen?
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt den Zahlungsverzug in Paragraf 288. Die Verzugszinsen sollen einen Teil der Ausfallkosten decken, die dem Gläubiger durch die verspätete Zahlung entstehen. Die Höhe der Zinsen ist abhängig davon, ob es sich um ein Handels- oder Verbrauchergeschäft handelt.
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Maßgeblich bei der Höhe des Verzugszinssatzes ist die Beteiligung eines Verbrauchers: Bei einem Handelsgeschäft unter Kaufleuten liegt der Verzugszinssatz 9 Prozent über dem Basiszinssatz, bei einem Verbrauchergeschäft, bei dem eine natürliche Person das Geschäft abschließt, beträgt er 5 Prozentpunkte mehr als der aktuelle Basiszins.
Wann tritt der Zahlungsverzug ein?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wann ein Zahlungsverzug eintritt:
- 30-Tage-Regel: Hat der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit oder Erhalt der Rechnung beziehungsweise der Mahnung nicht bezahlt, tritt der Zahlungsverzug ein. Wichtig ist, dass der Verbraucher auf der Rechnung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Verzug zu diesem Zeitpunkt eintritt.
- Der Schuldner hat eine Mahnung erhalten, der Zahlungsverzug tritt mit Erhalt der Mahnung ein.
- Auf der Rechnung oder dem Vertrag ist ein konkretes Zahlungsziel benannt. Ist diese Frist verstrichen, ist der Gläubiger zur Berechnung von Verzugszinsen berechtigt.
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Wie werden Verzugszinsen berechnet?
Wichtig für die Berechnung der Verzugszinsen ist der aktuelle Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Aufgrund der Kapitalmarktsituation liegt der Zinssatz bereits seit einigen Jahren im negativen Bereich. Ein Überblick über den Basiszins seit dem 01.01.2013:
Aktueller Basiszins | Gültig ab |
-0,13 % | 01.01.2013 |
-0,38 % | 01.07.2013 |
-0,63 % | 01.01.2014 |
-0,73 % | 01.07.2014 |
-0,83 % | 01.01.2015 |
-0,83 % | 01.07.2015 |
-0,83 % | 01.01.2016 |
-0,88 % | 01.07.2017 |
-0,88 % | 01.01.2018 |
-0,88 % | 01.07.2018 |
-0,88 % | 01.01.2019 |
-0,88 % | 01.07.2019 |
-0,88 % | 01.01.2020 |
-0,88 % | 01.07.2020 |
-0,88 % | 01.01.2021 |
-0,88 % | 01.07.2021 |
Ein Beispiel: Eine Rechnung in Höhe von 3.500 Euro war zum 15.05.2021 fällig, der Schuldner zahlt jedoch erst am 18.06.2021. Damit ist der erste Tag des Verzugs der 16.05.2021, bis zum Zahlungstag ergibt sich also ein Zahlungsverzug von 34 Tagen. Der Gläubiger ist berechtigt, folgende Verzugszinsen in Rechnung zu stellen:
3500 € x 4,12 % (5 % lt. BGB abzgl. 0,88 % Basiszins) x 34 Tage | = 13,43 € |
360 x 100 |
In diesem Fall entstehen also 13,43 Euro Verzugszinsen, die der Schuldner zu zahlen hat. Einfacher ist die Berechnung mit einem Verzugszinsrechner, bei dem Sie den Schuldbetrag sowie den Beginn des Verzugs und das Zahlungsdatum eintragen müssen. Wichtig ist zudem die Angabe, ob es ein Verbraucher- oder ein Handelsgeschäft ist.
Welche Besonderheiten gelten für Verzugszinsen bei einem Immobilienkredit?
Für Darlehen, die mit einer Grundschuld gesichert sind, sieht das BGB eine Ausnahme bei der Berechnung von Verzugszinsen vor: Der Kreditgeber darf in diesem Fall nur einen Zinssatz von 2,5 Prozent zugrunde legen. Bei dem aktuell gültigen Basiszinssatz würde der Verzugszinssatz bei einem Immobiliendarlehen also 1,62 Prozent (2,5 Prozent minus 0,88 Prozent) betragen.
Dieser wird fällig, wenn der Darlehensnehmer mit der Tilgung in Verzug gerät, also seine Kreditrate nicht pünktlich zahlt.
Fazit: Berechnung von Verzugszinsen auf Basis des BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Möglichkeit, säumigen Schuldnern Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Für Geschäfte unter Kaufleuten gilt dabei ein höherer Zinssatz als bei Verbraucherverträgen. Wie hoch die Verzugszinsen sein dürfen, ergibt sich aus dem aktuell gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Der Gläubiger darf die Zinsen also keinesfalls in Eigenregie festlegen.
Wer eine Rechnung ausstellt, sollte idealerweise immer einen konkreten Zahlungstermin vorgeben, damit deutlich wird, ab wann ein Zahlungsverzug eintritt. Der Zahlungsverzug beginnt an dem Tag, an dem der Schuldner die Zahlungsfrist überschreitet.
Für Kredite, die mit einem Grundpfandrecht gesichert sind – was auf die weitaus meisten Baudarlehen zutrifft –, betragen die Verzugszinsen für verspätet gezahlte Tilgungsraten 2,5 Prozent zuzüglich des gültigen Basiszinssatzes.
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