Das Entscheidende gleich vorweg: Baukindergeld kann seit Ende 2022 nicht mehr beantragt werden. Der Grund ist einfach: Die Fördermittel sind schlichtweg aufgebraucht.
Familien und Alleinerziehende, die den Traum vom Wohneigentum in die Tat umsetzten, also eine Immobilie kaufen oder bauen wollten, konnten beim deutschen Staat eine spezielle Förderung beantragen: das sogenannte Baukindergeld. Dabei bestand und besteht noch immer die Möglichkeit, pro Kind, das zusammen mit den Eltern (beziehungsweise mit dem Erziehungsberechtigten) in dem neuen Eigenheim wohnt und das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, eine Fördersumme von bis zu 12.000 Euro zu erhalten. Diese Bezuschussung läuft über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren (sprich: pro Jahr 1.200 Euro) und gilt für alle, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Immobilie gekauft oder gebaut haben. Allerdings gab es dabei einige wichtige Voraussetzungen zu beachten.
Das Wichtigste vorab
Damit die Familie beziehungsweise der alleinerziehende Elternteil das Baukindergeld beantragen konnten, mussten spezielle Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen durfte die Unterzeichnung des Kaufvertrages, respektive die Erteilung der Baugenehmigung, nicht vor dem 1. Januar 2018 stattgefunden haben. Zum anderen musste das Kind nicht nur unter 18 Jahre alt, sondern zum Zeitpunkt der Antragstellung zudem auch kindergeldberechtigt sein. Darüber hinaus mussten die Kosten für den Eigentumserwerb (ohne die Erwerbsnebenkosten, wie beispielsweise Notargebühren und die Eintragung in das Grundbuch) höher sein als die Förderung durch das Baukindergeld.
Die wohl wichtigste Voraussetzung bezog sich auf die vom Staat festgelegte Einkommensgrenze. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Eltern durfte dabei nicht über 75.000 pro Jahr liegen. Pro Kind unter 18 Jahren wurde zusätzlich dazu ein Freibetrag von 15.000 Euro gewährt. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Einkommensgrenzen in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder zusammensetzten:
Kinder | maximales Haushaltseinkommen | Baukindergeld pro Jahr | Baukindergeld insgesamt |
1 | 90.000 Euro | 1.200 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 2.400 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 3.600 Euro | 36.000 Euro |
4 | 135.000 Euro | 4.800 Euro | 48.000 Euro |
5 | 150.000 Euro | 6.000 Euro | 60.000 Euro |
Eine Familie mit fünf Kindern, von denen keines das 18. Lebensjahr überschritten hat und von denen alle nachweislich im Haus der Eltern wohnen sowie kindergeldberechtigt sind, durfte demnach ein maximales Jahreseinkommen von 150.000 Euro vorweisen. Hierfür wurde der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung verwendet. Zudem mussten sich die Kosten für das Haus (Kauf oder Neubau) beziehungsweise die Eigentumswohnung, für die das Baukindergeld bei der KfW-Bank beantragt wurde, auf mindestens 60.000 Euro belaufen.
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Gibt es Nachteile beim Baukindergeld?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es keine direkten Nachteile gibt. Wer sich die Immobilienfinanzierung jedoch nur mit dieser Förderung leisten kann, sollte unter allen Umständen einen Finanzierungsplan haben, wenn die Zahlung des Baukindergeldes nach zehn Jahren endet. Zudem sollte man bedenken, dass das Baukindergeld nicht auf einmal, sondern nur jährlich ausgezahlt wird. Wichtig: Sollte die Familie vor Ablauf der zehn Jahre aus dem Haus ausziehen, es verkaufen oder vermieten, muss umgehend die KfW-Bank informiert werden, da die Förderbedingungen dann nicht mehr erfüllt sind.
Auch für unverheiratete Paare mit einem Kind aus einer vorherigen Beziehung gibt es grundsätzlich keine Nachteile, da auch in diesem Fall das Baukindergeld beantragt werden konnte. Falls nach der Antragstellung jedoch noch weitere Kinder auf die Welt gekommen sind bzw. kommen, werden diese nicht bei der Förderung berücksichtigt.
Gibt es einen Ersatz für das Baukindergeld?
Ab Juni 2023 gibt es eine neue Eigenheimförderung für Familien. Dabei handelt es sich um zinsgünstige KfW-Kredite. Es sollen vor allem Familien mit geringerem Einkommen gefördert werden.
Die konkrete Einkommensgrenze für die Antragsstellung liegt bei 60.000 Euro jährlich und erhöht sich für jedes weitere Kind um 10.000 Euro. Die Bundesmittel dafür belaufen sich auf 350 Millionen Euro.
(Stand: Januar 2023)