Nehmen Sie ein Immobiliendarlehen auf, lassen sich die Kreditsumme jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen, müssen Sie Bereitstellungszinsen zahlen. Anders ausgedrückt: Wenn das Geld aus einem Darlehen nicht innerhalb eines vorher vereinbarten bereitstellungsfreien Zeitraums abgerufen wird, dürfen Banken eine Aufwandsentschädigung verlangen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie lange Sie die Bereitstellungszinsen zahlen müssen, wie hoch diese Zinsen ausfallen und ob Sie die Möglichkeit haben, die Zinsen zu reduzieren oder komplett zu vermeiden.
Nach dem Abschluss einer Baufinanzierung bieten die meisten Banken dem Kreditnehmer die Möglichkeit, sich den vertraglich festgesetzten Betrag entweder direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen zu lassen. Meist wird der vereinbarte Finanzierungsbetrag in mehreren Tranchen ausgezahlt. Denn je nach Fortschritt Ihres Bauvorhabens oder der Renovierungsarbeiten werden Sie die benötigten Teilkreditsummen nach und nach von der Bank abrufen und nicht als Einmalzahlung. Dabei räumt Ihnen das Kreditinstitut eine sogenannte bereitstellungszinsfreie (auch: bereitstellungsfreie) Zeit ein. Während dieser Phase müssen Sie als Kreditnehmer neben den monatlichen Tilgungsraten zusätzlich die anfallenden Zinsen bezahlen. Zinsen zahlen sie allerdings nur für den bisher ausgezahlten Darlehensanteil und nicht für die insgesamt bewilligte Darlehenssumme.
Wie lange müssen Sie Bereitstellungszinsen zahlen?
Haben Sie allerdings zum Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit – in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten – noch nicht die gesamte Darlehenssumme abgerufen, werden Bereitstellungszinsen fällig. Diese zusätzlichen Kosten bleiben so lange bestehen, bis Sie Ihr gesamtes Hypothekendarlehen erhalten haben.
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Wie hoch sind die Zinsen?
Die Bereitstellungszinsen werden immer auf den Teilbetrag fällig, der bislang noch nicht an Sie ausgezahlt wurde. In der Regel berechnen die Banken rund 0,25 Prozent pro Monat. Die Höhe dieser Zinsen kann je nach Bank allerdings variieren, da sie nicht gesetzlich festgeschrieben ist. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn der gesamte Darlehensbetrag 300.000 Euro beträgt, Sie davon jedoch schon während der bereitstellungsfreien Zeit 50.000 Euro erhalten haben, beträgt die Berechnungsgrundlage nach dem Ablauf der Frist noch 250.000 Euro. Bei einem Zinssatz von 0,25 Prozent müssten Sie also zusätzlich zu Hypothekenzinsen und Tilgungsrate weitere 625 Euro an Bereitstellungszinsen pro Monat bezahlen.
Können Sie die teuren Bereitstellungszinsen umgehen oder zumindest reduzieren?
Da die Bereitstellungszinsen bei langfristigen Bauplanungen und unvorhersehbaren Verzögerungen schnell zu einer teuren Angelegenheit werden können, sollten Sie versuchen, sie von vorneherein zu vermeiden oder wenigstens soweit wie möglich zu reduzieren. In der Tat gibt es einige Möglichkeiten, die Sie nutzen können.
Dazu gehört zum einen die (zeitlich) geschickte und vorausschauende Planung und Abstimmung mit dem Bauträger oder dem Verkäufer der gewünschten Immobilie. Wenn Sie zum Beispiel wissen, dass die Bank nach einem haben Jahr Bereitstellungszinsen erhebt, sollten Sie die Darlehensaufnahme terminlich so legen, dass die bereitstellungsfreie Zeit erst kurz vor der Aufnahme der Bauarbeiten beginnt.
Zum anderen ermöglichen einige Banken dem Kreditnehmer eine Verlängerung der bereitstellungsfreien Zeit. Hierbei kommt es jedoch auf Ihr eigenes Verhandlungsgeschick an. Der Kreditgeber ist nicht gezwungen, Ihnen die Verlängerung zu gewähren.
Zusammengefasst: Planen Sie am besten von Anfang an vorausschauend und nehmen Sie das Baudarlehen tatsächlich erst dann auf, wenn Sie beurteilen können, dass Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit nicht überschreiten werden.