Die Zuteilung beim Bausparvertrag
Was ist die Zuteilung beim Bausparen?
Das Bausparen setzt sich aus der Ansparphase, der Zuteilung und der Darlehensphase zusammen. Nachdem das Kapital angespart wurde, erfolgt die Zuteilung des Bausparvertrags. Die Zuteilungsreife zeigt, dass der Vertragsinhaber zum festgelegten Zeitpunkt das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen darf und die Vertragsbedingungen erfüllt hat.
Die Zuteilungsreife ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:
- Erreichen des Mindestguthabens (in der Regel 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme): Der Vertrag wird erst zugeteilt, wenn Sparer das erforderliche Kapital angespart haben. Die genaue Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif. Üblicherweise zahlen Bausparer monatlich einen bestimmten Betrag ein, bis das Guthaben erreicht ist.
- Ablauf der Mindestansparzeit: Bei Vertragsabschluss wird eine Laufzeit für den Bausparvertrag vereinbart. Die Laufzeit liegt in der Regel zwischen 12 und 60 Monaten. Sparer, die vermögenswirksame Leistungen anlegen oder Wohnungsbauprämie bekommen, müssen mindestens 6 Jahre einzahlen, danach ruht der Vertrag für ein Jahr.
- Erreichen der Mindestbewertungszahl: Mit der Bewertungszahl sorgen Bausparkassen dafür, dass die Verträge innerhalb des Bausparerkollektivs gerecht zugeteilt werden.
Warum wird ein Bausparvertrag zugeteilt?
Die Idee des Bausparens funktioniert wie ein Kollektiv: Eine Gemeinschaft von Sparern zahlt Kapital in einen gemeinsamen Topf ein. Zusammen mit den Zins- und Tilgungsleistungen von Bausparern, die bereits ein Darlehen zurückzahlen, bildet dieses Kapital die sogenannte Zuteilungsmasse. Aus dieser Zuteilungsmasse erhalten die Vertragsinhaber ihr Darlehen und das Bausparguthaben.
Die Zuteilungsreife regelt, wann welcher Bausparer Anspruch auf die Auszahlung und Inanspruchnahme des Darlehens hat. Die Bewertungszahl bestimmt die Reihenfolge der Zuteilung unter allen Sparern.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Zuteilung des Bausparvertrags?
Bausparer haben verschiedene Optionen, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist:
- Auszahlung des angesparten Guthabens
- Inanspruchnahme des Bauspardarlehens (Auszahlung von Guthaben und Darlehen)
- Weitersparen auf den Vertrag
Was ist die Bewertungszahl?
Aus der Bewertungszahl ergeben sich die Leistungen des einzelnen Bausparers im Vergleich zu den Leistungen des gesamten Bausparkollektivs. Wie hoch die Mindestbewertungszahl für eine Zuteilung sein muss, legen die Bausparkassen in Eigenregie fest.
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