Was ist die Zweckentfremdung von Wohnraum?
Wohnraum ist dauerhaft zum Wohnen bestimmt. Wird er zu einem anderen Zweck genutzt, der ein dauerhaftes Wohnen nicht mehr möglich macht, handelt es sich um eine Zweckentfremdung. Wird eine Wohnung dem örtlichen Wohnungsmarkt entzogen, weil eine andere Nutzung vorliegt, geht man von einer Zweckentfremdung aus.
Was ist das Zweckentfremdungsverbot?
Aufgrund des zunehmenden Wohnraummangels in Ballungsgebieten haben Bundesländer die Möglichkeit, Gesetze mit einem Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum zu erlassen. Besteht ein entsprechendes Verbot, darf Wohnraum ausschließlich zum langfristigen Wohnen genutzt werden. Ist eine andere Nutzung vorgesehen, ist eine behördliche Genehmigung einzuholen.
Welche Beispiele für Zweckentfremdung gibt es?
Die folgenden Beispiele zeigen, wann eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegen kann:
- Vermietung von Wohnungen über Vermietungsportale zur touristischen Nutzung
- Nutzung von Wohnraum als Büro- oder Praxisraum
- Dauerhafter Leerstand zu Spekulationszwecken
- Längerer Leerstand ohne Modernisierung oder Renovierung
- Umbauten, die eine Nutzung als Wohnraum nicht mehr möglich machen
- Abriss von Wohnraum
Steht eine Wohnung übergangsweise kurzfristig wegen eines Mieterwechsels leer, handelt es sich nicht um eine Zweckentfremdung. Sie wird erst bei einem Leerstand von mehr als 3 Monaten vermutet.
Um eine Ausnahme handelt es sich, wenn ein Mieter seinen Wohnraum vorübergehend nicht selbst bewohnen kann und für einen bestimmten Zeitraum abwesend ist. In diesen Fällen ist eine Zwischenmiete möglich.
In welchen Bundesländern gibt es ein Zweckentfremdungsgesetz?
In folgenden Bundesländern gibt es Landesgesetze zur Zweckentfremdung von Wohnraum:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Thüringen
Insbesondere in Lagen mit einem knappen Wohnraumangebot wird das Zweckentfremdungsverbot angewendet. Dazu zählen Großstädte wie Köln, Berlin, München und Stuttgart. Die Länder geben die gesetzlichen Grundlagen vor, die von den Kommunen mittels Verordnungen genauer ausgestaltet werden können. Daher ist es möglich, dass das Zweckentfremdungsverbot innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich gehandhabt wird.
Was bedeutet das Zweckentfremdungsverbot für Eigentümer?
Wer als Immobilieneigentümer Wohnraum vermietet, sollte sich mit den Vorgaben seiner Kommune genau auskennen. Bei einem Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot drohen hohe Bußgelder, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. In Berlin können Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen ist möglich, die jeweiligen Verordnungen regeln Genaueres.
Individuelle Immobilienfinanzierung dank persönlicher Beratung
Sichern Sie sich jetzt günstige Konditionen!